Frau Dirks verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Fehmer erklärt, dass die CDU-Fraktion die Einführung einer Bettensteuer nicht weiter verfolgen wolle. Es wäre nicht richtig, einzelne Bevölkerungs- oder Gewerbegruppen, in denen es gut laufe, heraus zu greifen und mit zusätzlichen Steuern und Abgaben zu belasten. Er könne die vom Verband des Gastgewerbes, DEHOGA Westfalen e. V. vorgebrachten Argumente, dass Billerbeck massiv Nachteile erleiden würde, wenn sie als einzige Kommune eine solche Steuer einführen würde, gut nachvollziehen. Nicht nur die Gastwirte, sondern auch die Stadt würde unter einer solchen Steuer leiden. Von den vielen Übernachtungen profitierten auch andere Geschäftszweige in der Stadt. Von daher wäre eine Bettensteuer eine einseitige Belastung eines Gewerbes und somit eine Ungleichbehandlung. Um die Haushaltslage zu verbessern, müsste nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht oder die für alle geltenden Steuern müssten erhöht werden.

 

Herr Maas spricht sich ebenfalls gegen die Einführung der Bettensteuer aus, da sie sich negativ auf den Tourismus auswirken würde. Auch sollte die Ertragskraft einer Kommune nicht durch die Einführung einer neuen Steuer erhöht werden; vielmehr könnten durch mehr Dienstleistungsbetriebe die Gewerbesteuereinnahmen erhöht werden. Er stimme Herrn Fehmer zu, dass man sich mit der Einführung einer Bettensteuer nicht weiter beschäftigen und auch nicht das laufende Berufungsverfahren vor dem OVG abwarten sollte.

 

Herr Dittrich bringt seine Verwunderung über die Ablehnung der CDU-Fraktion zum Ausdruck, zumal sie sich vorher offen gezeigt habe. In der Vergangenheit habe man in gemeinsamen Diskussionen immer wieder festgestellt, dass die Einsparungsmöglichkeiten im Haushaltsplan ausgereizt seien. Er wolle die Arbeit der Hoteliers nicht herab setzen, aber die Bettensteuer sei eine Möglichkeit, die Einnahmen zu verbessern. Und in Zeiten knapper Kassen müsse über alles geredet werden. Außerdem hätten bereits viele andere Kommunen nicht ohne Grund eine Bettensteuer eingeführt.

 

Herr Geuking verweist auf seine Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung vom 05.12.2010. Die Einführung einer Bettensteuer sei ein Vorschlag von vielen gewesen. Er halte eine Bettensteuer nach wie vor für vertretbar, da sie im Großen und Ganzen nicht weh tun würde. Allerdings sehe er auch die Problematik der einseitigen Belastung eines Gewerbezweiges. Das von ihm geschnürte Gesamtpaket sei damals vom Rat abgelehnt worden. Er habe diese Vorschläge als Ersatz für die Grundsteuer- und Gewerbesteuererhöhung unterbreitet und glaube heute, dass die Hoteliers mehr davon gehabt hätten, wenn nicht die Gewerbesteuer erhöht, sondern die Bettensteuer eingeführt und seinen weiteren Vorschlägen gefolgt worden wäre. Die SPD-Fraktion greife nun nach 1 ½ Jahren einen Punkt aus seinem Gesamtpaket heraus, aber nur die Umsetzung des Gesamtpaketes führe zu einer Verbesserung der Einnahmesituation unter einer Gleichbelastung aller. Er spreche sich gegen die Bettensteuer aus.

 

Frau Rawe meint, dass wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Berufungsverhandlung abgewartet werden sollte. Dann werde man auch sehen, wie andere Städte und Gemeinden auf das Urteil reagieren werden. Also vergebe man sich doch nichts, dann erneut hierüber zu diskutieren.

 

Herr Brunn führt an, dass ja auch ein ganzer Damm brechen könnte, wenn ein Urteil vorliege. Möglicherweise habe die ein oder Kommune die Einführung der Bettensteuer nur wegen des noch laufenden gerichtlichen Verfahrens zurückgestellt. Auch in fast allen Nachbarländern gebe es eine Bettensteuer. Dem Argument, dass keine bestimmte Gruppe heraus gesucht werden soll, könne man entgegen halten, dass diese Gruppe durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auch bevorzugt wurde. Sich jetzt zurück zu ziehen, nur weil Kritik aus einer Richtung laut wurde, sei ihm zu platt.

 

Herr Kleideiter stellt heraus, dass nirgendwo um Billerbeck herum eine Bettensteuer erhoben werde. Das Hotel- und Gaststättengewerbe habe sich in Billerbeck immer engagiert. Zudem würden Übernachtungsgäste noch zusätzliches Geld in Billerbeck ausgeben.

 

Herr Dittrich unterstreicht, dass es nur wenige Steuern gebe, von denen die Kommunen profitierten. Auch er würdige die Arbeit und das Engagement der Hoteliers. Aber sie hätten diese Arbeit auch schon geleistet, bevor die MWSt. reduziert wurde. Dem Verwaltungsvorschlag, das Gerichtsverfahren abzuwarten, sollte gefolgt werden. Niemand wolle die Bettensteuer jetzt beschließen. Er meine, dass auch die CDU-Ratsmitglieder gegenüber den Bürgern verpflichtet seien, etwas zur Verbesserung der Haushaltssituation zu tun.

 

Herr Geuking hält es für falsch, das Berufungsverfahren vor dem OVG Münster abzuwarten, da in München und Köln bereits ein Urteil gefällt worden sei. Im Rat sollte abgestimmt werden, damit die Bettensteuer abgehakt werden könne und keine Unsicherheit bleibe.

 

Herr Fehmer entgegnet Herrn Dittrich, dass sich die CDU-Fraktion sehr wohl mit Verbesserungsideen zum Haushaltsplan beschäftigt habe. Des Weiteren sei es nicht zulässig, einerseits die MWSt zu reduzieren und auf der anderen Seite diesen Berufsstand wieder abzuschöpfen. Es wäre ein negatives Alleinstellungsmerkmal für Billerbeck, wenn die Bettensteuer eingeführt würde.

 

Herr Tauber führt aus, dass die von den Hoteliers und ihren Interessensvertretern vorgetragenen Kritikpunkte sicherlich berechtigt, aber auch zu erwarten gewesen seien.

 

Nach weiterer Erörterung legt Frau Dirks dar, dass sie persönlich die rechtliche Unsicherheit und das negative Alleinstellungsmerkmal für Billerbeck zögern lasse.

 

Herr Dittrich entgegnet, dass ja noch kein Alleinstellungsmerkmal geschaffen sei und noch nichts beschlossen werden solle. Wenn eine Sache strittig sei, sollte man beide Seiten hören. Es wäre doch jetzt nur redlich, die Entscheidung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens offen zu lassen.

 

Herr Kleideiter wiederholt, dass sich die Gastronomiebetriebe vielfach in Billerbeck einbrächten. Die Wettbewerbsfähigkeit Billerbecks müsse erhalten werden, deshalb dürfe nicht ein bestimmter Berufszweig gesondert besteuert werden.

 

Frau Dirks lässt über den weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion, die Einführung der Bettensteuer nicht weiter zu verfolgen abstimmen.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1Enthaltung angenommen.