Sitzung: 05.07.2012 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/741/2012
Beschluss:
1.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu
den Alstätten “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ als
Satzung.
3.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig