Herr Geuking begründet seine Anregung ausführlich. Dabei führt er Beispiele von fehlerhafter Vorgehensweise der Bürgermeisterin und der Verwaltung an (siehe Anlage 1).

 

Frau Dirks weist Herrn Geuking darauf hin, dass einige seiner Behauptungen unwahr seien. Sie habe gehandelt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss und dem Rat. Bzgl. der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Hähnchenmastställen sei auch ein Fachanwalt hinzugezogen worden. Gegen das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens sei Klage eingereicht worden, in der Hoffnung noch andere Belange einbringen zu können. Das Gericht habe sich aber der Auffassung der Verwaltung, des Rates und des Fachanwalts nicht angeschlossen.

Sie werde jetzt nicht auf alle Argumente eingehen, das werde sie später schriftlich tun. Die Anregung könnte in den Fachausschuss verwiesen werden, falls der Rat das wünsche. Sie empfehle das aber nicht. Über eine Beigeordnetenstelle sei in den vergangenen Jahren diskutiert worden. Die Stelle sei vom Rat wieder abgeschafft worden. Sicherlich würde ein Jurist die Verwaltung entlasten, aber in einer Kleinstadt wie Billerbeck hätte er nicht die Gelegenheit, sich ein umfassendes Wissen anzueignen. Deshalb habe der Rat beschlossen, in speziellen Fällen fachlichen Rat einzuholen.

 

Herr Fehmer führt aus, dass er sicherlich mit der ein oder anderen Verfahrens- und Umgehensweise der Bürgermeisterin  nicht immer einverstanden sei. Gleichwohl halte er die Intention der Begründung des Herrn Geuking für nicht nachvollziehbar. Es habe damals gute Gründe gegeben, die Beigeordnetenstelle nicht wieder zu besetzen und bei Bedarf Fachleute hinzuzuziehen. Er glaube nicht, dass es vertretbar wäre, eine solche Stelle einzurichten. Man sei besser beraten, individuell externes know how einzukaufen. Er lehne die Anregung ab.

 

Herr Dittrich äußert, dass er Bauchschmerzen mit der Finanzierung einer solchen Stelle hätte, er den Antrag aber nicht grundsätzlich ablehne, nur weil er von der SG komme. Ihn interessiere schon eine Verwaltungsvorlage, in der die Kosten für eine Rechtsberatung dem Gehalt eines Beigeordneten gegenüber gestellt werden. Ob am Ende dabei herauskomme, dass ein Beigeordneter günstiger wäre, wage er zwar zu bezweifeln, dennoch sollte hierüber im Ausschuss beraten werden.

 

Herr Maas stellt fest, dass ein Jurist als Beigeordneter keine Fachanwälte ersetzen könne. Insofern wäre auch eine Gegenüberstellung der Kosten wie von Herrn Dittrich gefordert unvollständig. Es gehe nicht um allgemeine Juristerei, sondern um Fachwissen. Wenn schon eine Stelle ausgeschrieben würde, die unterstützend wirken solle, dann sollte sie so ausgelegt sein, dass sie für die Stadt auch Ertrag bringe und zukunftsfähig sei. Er erinnere an seinen Antrag, einen Wirtschaftsprüfer einzusetzen. Er sei gegen eine Verweisung der Bürgeranregung in den Fachausschuss.

 

Herr Schlieker möchte ebenfalls keine Verweisung in den Fachausschuss. Er sehe die Notwendigkeit für einen Beigeordneten nicht. Besser wäre es fachlichen Rat einzuholen, wenn er notwendig ist.

 

Herr Tauber erklärt, dass er die Anregung so nie unterschreiben würde, auch wenn die Verwaltung im Alltag nicht immer so geführt werde, wie man sich das wünsche.

Wenn man aus den Ausführungen des Herrn Geuking alle Polemik und Spitzen herausstreiche, bleibe eine Neuaufstellung und Neuausrichtung der Verwaltung. Es sollte schon überlegt werden, wie es in der Verwaltung weiter gehe. Auch die Nachbesetzung einer Fachbereichsleiterstelle könnte durch einen Juristen erfolgen. Die Verwaltung sollte die Kosten zusammenstellen, dann könne hierauf zu gegebener Zeit zurückgegriffen werden. Insgesamt sollte man den Beigeordneten aus dem Kopf streichen und dann sehe man was übrig bleibe.

 

Herr Heuermann wirft ein, dass man den Beigeordneten nicht aus dem Kopf streichen könne, weil dieser Inhalt der Anregung sei.

 

Herr Geuking verweist auf seinen Vorschlag, dass das genaue Prozedere vom Rat in seiner nächsten Sitzung festgelegt werden sollte. Damit sei doch alles offen. Die Anregung sollte zunächst in den Ausschuss verwiesen werden, das sei man der Stadt schuldig.

 

Herr Tauber wiederholt, dass er die Anregung so nicht unterschreiben könne. Er bitte die Verwaltung aber das Ganze mitzunehmen und aufzubereiten.

 

Ein Personalkonzept könne sie erstellen, so Frau Dirks.

 

Frau Dirks lässt dann über eine Verweisung der Bürgeranregung in den Fachausschuss abstimmen.

Eine Verweisung wird mit 1 Ja-Stimme und 22 Nein-Stimmen abgelehnt.