Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Frau Petra Nachbar geht kurz auf die Bürgeranregung ein.

 

Auf Vorschlag von Frau Dirks werden die Tagesordnungspunkte 10. und 11. zusammen beraten.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass verwaltungsseitig vorgeschlagen werde, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Schweinemaststalles in Esking zu erteilen, da er den Vorgaben des Rahmenplan-Entwurfes, Stallanlagen in Hofnähe zu errichten, entspreche.

 

Herr Fehmer erklärt, dass die CDU-Fraktion der Errichtung des Stalles zustimme. Wenn der Stall an dem geplanten Standort in Hofnähe errichtet werde, seien alle am Runden Tisch diskutierten Vorgaben erfüllt. Außerdem handele es sich hier nicht um Landschaftsschutzgebiet.

 

Herr Dittrich führt an, dass die Hofnähe zwar eingehalten werde, aber bei der Bürgeranregung die Problematik der Gesamtbelastung deutlich geworden sei. Solange diesbezüglich keine Klarheit herrsche, könne die SPD-Fraktion nicht mit gutem Gewissen zustimmen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Becks teilt Herr Mollenhauer mit, dass die Zweimonatsfrist am Montag ablaufe.

 

Herr Knüwer teilt mit, dass er nicht zustimme, bevor nicht die Daten über die Viehbestände vorliegen.

 

Herr Brockamp führt an, dass es doch derzeit keine rechtlichen oder planerischen Einwände gegen diesen Stall gebe. Er habe auch Probleme mit der Konzentration von Mastställen, aber aufgrund der rechtlichen Situation könne er nicht dagegen stimmen.

 

Herr Schulze Temming möchte von der Verwaltung wissen, ob es noch Spielraum gebe. Es müsse doch mit dem Städte- und Gemeindebund oder einem Fachanwalt geklärt werden können, ob die Stadt alle Belange anführen könne.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass es hierzu keine eindeutige Aussage gebe.

Frau Dirks ergänzt, dass nach allen vorliegenden Informationen die Stadt das Prüfungsrecht in den einzelnen Bereichen nicht habe. Die Stadt könne gegen die Stellungnahmen der Fachbehörde nichts unternehmen. Selbst wenn ein Bebauungsplan aufgestellt würde, dürfe keine Verhinderungsplanung betrieben werden.

 

Herr Dittrich führt aus, dass die Problematik unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt sehr deutlich geworden sei. Er halte es durchaus für legitim, wenn der Rat anführe, dass die Rechtslage unsicher sei und das Einvernehmen versage. Außerdem sei man heute weiter als zu den Zeiten, als es um den Aulendorfer Stall ging.

 

Frau Mollenhauer unterstreicht, dass der Antragsteller alle gesetzlichen Vorgaben erfülle. Die Rechtslage habe sich noch nicht geändert. Deshalb könne man nicht anders und die Ratsmitglieder seien auch verpflichtet, das Einvernehmen zu erteilen.

 

Wenn man die Richtigkeit der Gesetze anzweifle müsse man den Klageweg gehen, so Herr Flüchter. Außerdem hätten die Ratsmitglieder die Verpflichtung, ein Vorhaben abzulehnen, falls jemand Schaden nehmen könnte. Des Weiteren weise er darauf hin, dass der Runde Tisch noch nicht abschließend beschlossen habe, deshalb sollte man vorsichtig sein, wenn man sage, das Vorhaben stimme mit den Ergebnissen des Runden Tisches überein.

 

Herr Schulze Temming führt an, dass er Frau Besecke in der letzten Sitzung so verstanden habe, dass kein Spielraum mehr bestehe, anders zu entscheiden. Insofern wäre es interessant zu wissen wie die Bürgermeisterin darüber denke und ob sie einen entsprechenden Ratsbeschluss beanstanden müsse.

 

Frau Dirks führt aus, dass nach Einschätzung der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden müsse und ein Nichterteilen rechtswidrig wäre.

 

Herr Brunn stellt den Antrag auf Schluss der Debatte und Abstimmung.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. 

 

Frau Dirks weist noch einmal darauf hin, dass die Bürgeranregung und der Antrag zur Errichtung eines Schweinemaststalles zusammen beraten wurden und lässt dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Stimmabgabe: 11 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.