Herr Richter erläutert ausführlich und detailliert die einzelnen Punkte seiner schriftlich vorliegenden Anregung.

Dabei stellt er u. a. heraus, dass die bisherigen Zahlen zu den Viehbeständen völlig überholt seien und grundlegend neu ermittelt werden müssen. Die Zahlen der Großvieheinheiten seien wesentlich größer. Er sehe seine Arbeit am Runden Tisch als beendet an, da diesbezüglich kein Konsens erzielt werde.

Es bestehe kein Anspruch, im Landschaftsschutzgebiet Ställe bauen zu dürfen. Jetzt werde versucht, den Landschaftsplan des Kreises auszuhebeln, um gewerbliche Bauten im Landschaftsschutzgebiet zu ermöglichen. Bei der jetzigen Situation sei es für ihn völlig unerheblich, ob es sich um gewerbliche oder landwirtschaftliche Ställe handele. Solange man nicht wisse, wie die Umwelt belastet werde, dürfe kein Stall genehmigt werden. Es gehe nicht nur um den Investor, sondern auch um die Anlieger. Der Rat sollte den Mut haben, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

Herr Dittrich führt an, dass Herr Richter die Problematik und tlw. auch Verfahrensfehler sowie rechtliche Änderungen sehr umfassend und deutlich erläutert habe. Er beantrage, den Punkten 2., 4. und 5 der Anregung von Herrn Richter zu folgen und die Zuständigkeitsordnung zu ändern. 

 

Herr Schlieker ist ebenfalls der Meinung, dass die Entscheidung über die 3 Punkte nicht unnötig in die Zeit geschoben werden müsse. Insbesondere die Datengrundlage über die Viehbestände sei erforderlich, damit man wisse, worüber man rede.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fehmer erläutert Frau Dirks, dass der Rat sich der Bürgeranregung anschließen könne, dann allerdings die Zuständigkeitsordnung geändert werden müsste.

 

Herr Fehmer stellt heraus, dass es eigentlich bisher gute Sitte gewesen sei, die Beratung an die Ausschüsse zu verweisen. Die CDU-Fraktion begrüße ausdrücklich den Punkt 1. der Anregung, nämlich eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Er sei aber davon ausgegangen, dass die Anregung komplett an die entsprechenden Ausschüsse verwiesen werde. Wenn der Antrag des Herrn Dittrich Bestand habe, beantrage er eine Sitzungsunterbrechung.

 

Wer den Punkt 1. befürworte, müsste eigentlich auch für Punkt 5. der Anregung sein, so Frau Rawe. Bei einer Einwohnerversammlung müssten den Bürgern auch Zahlen vorgelegt werden. Sie schließe sich dem Antrag des Herrn Dittrich an.

 

Herr Wiesmann wirft ein, dass man über den Punkt 5. nicht ohne Einbeziehung des Ausschusses entscheiden könne, da hiermit eine Menge Geld verbunden sei.

 

Herr Geuking erklärt, dass er den Antrag des Herrn Dittrich unterstütze, wobei aber auch der Punkt 1. einbezogen werden sollte.

 

Dem Antrag des Herrn Fehmer auf Sitzungsunterbrechung wird zugestimmt. Die Sitzung wird von 20.30 – 20:45 unterbrochen.

 

Nachdem die Sitzung wieder aufgenommen wird, merkt Herr Dittrich an, dass er sich freuen würde, wenn die CDU-Fraktion die Chance nutzen und die zu Beginn der Sitzung von Herrn Fehmer dargelegte Einstellung auch im Abstimmungsverhalten zeigen würde.

 

Auf Vorschlag von Frau Dirks wird jeder Punkt der Bürgeranregung durchgegangen.

 

Zu Punkt 1.:

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Durchführung einer Einwohnerversammlung sofort beschlossen werden könne. Die Verwaltung könne allerdings nicht auf alle möglichen Fragen eine Antwort geben, deshalb müssten Fachleute hinzu gezogen werden, die Geld kosten und eine solche Versammlung benötige Vorbereitungszeit.

 

Herr Fehmer erklärt, dass die CDU einer Einwohnerversammlung sofort zustimme.

 

Frau Dirks lässt über den Punkt 1. abstimmen:

„Der Rat beschließt die Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Billerbeck. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, Zeit und Ort der Versammlung kurzfristig festzusetzen und alle Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen.“

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

Zu Punkt 2.:

Herr Fehmer führt aus, dass er erhebliche Bauchschmerzen hätte, wenn die Zuständigkeitsordnung in der Kürze der Zeit angepasst werden solle. Außerdem sei dieser Punkt auch am Runden Tisch diskutiert worden, allerdings noch nicht zu Ende. Er würde das Ende gerne abwarten, ansonsten wäre es eine Ignoranz der Menschen gegenüber, die sich am Runden Tisch engagieren. Er wünsche sich eine Diskussion im Ausschuss.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass man bei der Formulierung genau hinsehen müsse und es fraglich sei, ob in der Kürze der Zeit alles bedacht werden könne. Außerdem sollte dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss ein Vorberatungsrecht eingeräumt werden.

 

Herr Dittrich stellt heraus, dass bei der Wichtigkeit der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen sämtliche Ratsmitglieder einbezogen werden sollten. Er räume dem auch eine höhere Priorität ein als das Ergebnis des Runden Tisches abzuwarten.

 

Herrn Schlieker geht es darum, dass bei so einem wichtigen Thema  alle Ratsmitglieder abstimmen und nicht nur die Ausschussmitglieder. Gegen eine Vorberatung sei nichts einzuwenden.

 

Herr Fehmer hält es auch in Anbetracht der Wertigkeit der Ausschüsse und des komplexen Themas für angemessen, die Vorbereitung dem Ausschuss zu überlassen.  

 

Frau Dirks schlägt vor, die Änderung der Zuständigkeitsordnung heute grundsätzlich zu beschließen, die konkrete Ausformulierung aber dem HFA zu überlassen.

 

Herr Wiesmann sieht keine Notwendigkeit, jetzt in Eile zu beschließen. Abgesehen davon liege in absehbarer Zeit kein gewerblicher Stall vor, der zu beraten wäre.

 

Herr Dittrich entgegnet mit dem Hinweis auf Beratungsvorlagen des Kreises, in denen von neuen Anlagen die Rede sei, das sehr wohl akuter Handlungsbedarf bestehe. Er schlage folgende Formulierung vor:

„Das gemeindliche Einvernehmen zu Anlagen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Massentierhaltung wird zukünftig abschließend nur noch vom Rat erteilt, dessen unbenommen sind Vorberatungen in Fachausschüssen.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass neben der Präambel weitere Punkte und Ziffern der Zuständigkeitsordnung geändert werden müssten.

 

Frau Mollenhauer erklärt mit Nachdruck, dass sie angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der letzten Sitzung vor den Ferien dagegen sei, die Zuständigkeitsordnung ad hoc zu ändern.

 

Herr Geuking schlägt vor heute zu beschließen, dass das gemeindliche Einvernehmen zukünftig nur noch vom Rat erteilt und das weitere Prozedere zu den notwendigen Änderungen der Zuständigkeitsordnung im HFA besprochen wird.

 

Diesem Vorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

 

Zu Punkt 3.:

Frau Dirks legt dar, dass das eine Auflösung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten bedeuten würde.

 

Herr Tauber hält es für wichtig, dass der Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten künftig auch beteiligt wird.

 

Der Rat beschließt:

Die Anregung unter Punkt 3. der Anregung des Herrn Richter wird abgelehnt, mit dem Hinweis, dass künftig Umweltangelegenheiten entsprechend berücksichtigt werden.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Zu Punkt 4.:

Herr Fehmer erklärt, dass er diesen Punkt mittragen könne.

 

Der Rat beschließt, dem Punkt 4. der Anregung zu folgen.

 

Stimmabgabe: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Zu Punkt 5.:

Nach kurzer Erörterung beschließt der Rat, einstimmig, dem Punkt 5. der Anregung zu folgen.

 

Zu Punkt 6.:

Herr Wiesmann erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fehmer, ob der Antrag legitim sei, führt Frau Dirks aus, dass sich die Bürgeranregung konkret auf zwei Anlagen beziehe und nach ihrer Einschätzung zulässig sei. Es gehe hier nicht  um einen Vorratsbeschluss. 

 

Herr Fehmer entgegnet, dass der Stadt Billerbeck doch noch gar keine Anträge vorlägen und doch nicht ohne Beratung im Bezirksausschuss und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss pauschal zwei Vorhaben abgelehnt werden können.

 

Herr Geuking beantragt, den Punkt 6. der Anregung an den zuständigen Ausschuss zu verweisen, damit in Ruhe und besonnen beraten werden könne.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass weder für den Stall in Gerleve noch in Alstätte ein Bauantrag vorliege, also auch hierüber nicht abgestimmt werden könne. Der Punkt 6. der Bürgeranregung könne aber an den Ausschuss verwiesen werden, damit er zu gegebener Zeit berücksichtigt werden könne.

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Punkt 6. der Bürgeranregung an den Ausschuss zu verweisen.

 

 

Zu Punkt 7.:

Frau Dirks weist darauf hin, dass dieser Punkt nur an den Fachausschuss verwiesen werden könne, weil der Rat nicht ohne Grundlagen Beschlüsse zu Bebauungsplänen fassen könne.

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Punkt 7. der Bürgeranregung an den Fachausschuss zu verweisen.

 

 

 

Herr Geuking beantragt angesichts der fortgeschritten Zeit und weil er die Sitzung jetzt verlassen müsse, eine Unterbrechung der Sitzung für 21 Stunden.

Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme und 23 Nein-Stimmen abgelehnt.