Herr Mollenhauer bezieht sich auf einen Hinweis von Herrn Tauber, dass z. B. an der Annettestraße das Sichtdreieck nicht freigeschnitten wurde. Zu dem gleichen Thema habe Frau Schulze Wierling auf einen Teilabschnitt im Außenbereich hingewiesen.

Die entsprechenden Einmündungsbereiche seien inzwischen freigeschnitten worden.