Beschlussvorschlag für den Rat:

-       Den Ausführungen der Bezirksregierung Münster vom 8.8.2012 zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird tlw. gefolgt.

-       Die Anschlüsse an die betriebsfertige Kanalisation werden bis zur längsten Betriebsdauer von 15 Jahren angestrebt.

-       Die Maßnahmen zur Erschließung weiterer 9 Grundstücke werden im ABK für den 2. Zeitraum (2018 bis 2023) mit der Investitionssumme von 21.000,00 Euro vorgesehen, soweit sich die Stadt in diese Richtung städtebaulich entwickelt. .


Herr Wiesmann erklärt zu Punkt 2.3 der Prüfung der Bezirksregierung, dass er sich schwer damit tue, Grundstücke an die Kanalisation anzuschließen, die über eine  funktionstüchtige Kleinkläranlage verfügen. Er sei mit der in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Regelung: „Die 3 Grundstücke sind bis zu einer längsten Betriebsdauer/Erlaubniserteilung von 15 Jahren an den betriebsfertig erstellten Kanal anzuschließen“ nicht einverstanden. Hier sollte ergänzt werden: …..„wenn die Anlagen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen“.

 

Weiter führt Herr Wiesmann zu Punkt 2.4 der Prüfung der Bezirksregierung aus, dass auch diese Kleinkläranlagen nicht unnötig an den Kanal angeschlossen werden sollen. Die Formulierung in der Sitzungsvorlage, dass die Maßnahmen zur Erschließung weiterer neun Grundstücke im 2. Zeitraum des ABK (2018 bis 2023) aufgenommen werden sollen, solle ergänzt werden um …„sofern dort eine städtebauliche Erweiterung erfolgt“.

 

Herr Hein weist Herrn Wiesmann darauf hin, dass genau das die Bezirksregierung ablehne. Mit der Bezirksregierung sei der Kompromiss erzielt worden, dass die drei Anlagen bis zu einer längsten Betriebsdauer von 15 Jahren betrieben werden dürfen.

Bzgl. des Punktes 2.4 merkt Herr Hein an, dass die städtebauliche Erweiterung um das Baugebiet Sandbrink ja bereits erfolgt sei. Die Ergänzungsvorschläge seien konträr zu der mit der Bezirksregierung erzielten Kompromisslösung.

 

Herr Wiesmann entgegnet, dass die Bezirksregierung ja einen Mangel im ABK feststellen und dem Abwasserbetrieb mitteilen könne. Dann könne man hier erneut darüber reden.

 

Herr Hein stellt klar, dass die Bezirksregierung nichts unternehmen werde. Die Bezirksregierung habe die dargelegten Prüfauflagen formuliert. Wenn diesen nicht gefolgt werde, gebe es kein abgestimmtes ABK, mit der Folge, dass keine Förderung mehr gewährt werde.

 

Herr Spengler stellt heraus, dass der Fehler bereits 1996 gemacht wurde, und zwar nicht nur von der Stadt, sondern auch von Seiten der Bezirksregierung und dem Land. Damals seien Kleinkläranlagen zugelassen worden, obwohl dort bereits ein öffentlicher Kanal vorhanden war. Und wenn er im Beschlussvorschlag lese, dass ein Anschluss an die betriebsfertige Kanalisation bis zur längsten Betriebsdauer von 15 Jahren „angestrebt“ werde, dann müsse das noch längst nicht bedeuten, dass bis dahin auch tatsächlich angeschlossen werde. Außerdem wisse man heute noch nicht was bis zum Zeitraum 2018 – 2023 passiere. Er stimme dem Kompromiss zu.

 

Herr Wilkens erkundigt sich, wie die Anlieger zu dem Kompromiss stünden.

 

Herr Hein teilt mit, dass die Anlieger selbstverständlich ihre Kleinkläranlagen solange wie möglich betreiben wollen. In dem Kompromiss werde von 15 Jahren ausgegangen, weil dann zumindest die Maschinentechnik der Kleinkläranlagen abgeschrieben sei. Er gebe zu bedenken, dass die Stadt abwasserbeseitigungspflichtig ist und die wasserrechtlichen Erlaubnisse tlw. nicht vorliegen. Das bedeute, wenn aus Kleinkläranlagen Wasser abfließe und Gewässer verunreinige, sei er dafür haftbar, nicht die Anlieger. Außerdem sei er kraft Satzung verpflichtet, einen Anschluss vorzunehmen, wenn ein öffentlicher Kanal in unmittelbarer Nähe liege.

 

Herr Wiesmann hält dem entgegen, dass die wasserrechtlichen Erlaubnisse tlw. zwar abgelaufen seien, aber neu beantragt werden könnten. Es sei also nicht ausgeschlossen, dass neue wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt werden.

 

Herr Hein macht deutlich, dass die Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld über die in dem Kompromiss eingeräumten Zeiträume hinaus keine wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilen werde.

 

Herr Wiesmann bekräftigt, dass ja dann nichts gegen seine Ergänzung spreche, dass die Anschlüsse an die betriebsfertige Kanalisation bis zur längsten Betriebsdauer von 15 Jahren angestrebt werden, „soweit die Anlagen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen“.

 

Herr Hein unterstreicht, dass die Bezirksregierung einen Anschluss nach 15 Jahren Betriebsdauer fordere, auch wenn die Anlagen dann noch dem Stand der Technik entsprechen sollten.

 

Weil sich bis 2017 viel ändern könne, so Herr Wiesmann, wolle er die Dinge gerne auf sich zukommen lassen. Mit der Formulierung vertue man sich nichts.

 

Herr Hein weist nochmals darauf hin, dass eine solche Formulierung der mit der Bezirksregierung erzielten Kompromisslösung widersprechen würde.

 

Frau Dirks erläutert zur Klarstellung, dass die Bezirksregierung nichts unternehmen müsse. Wenn es kein abgestimmtes ABK gebe, werde auch keine Förderung mehr gewährt. Es bestehe kein Anspruch auf Genehmigung des ABK. Der Verwaltung sei wichtig gewesen, einen Kompromiss zu finden, um Härtefälle zu vermeiden. Im Übrigen müsse man auch an das Wohl der Allgemeinheit denken, auf ein abgestimmtes ABK könne man nicht verzichten.

 

Herr Dr. Meyring stellt heraus, dass ein Kompromiss immer ein Vorschlag von beiden Seiten sei. Jetzt habe die Stadt der Bezirksregierung einen Vorschlag unterbreitet, dem die Bezirksregierung nicht in vollem Umfang entsprochen habe. Man habe sich auch nicht in der Mitte getroffen. Deshalb appelliere er an die Verhandlungsbereitschaft der Bezirksregierung die beiden von Herrn Wiesmann genannten Zusätze zu akzeptieren.

 

Herr Hein führt noch einmal aus, dass die Bezirksregierung gefordert habe, dass die Grundstücke in der Nähe des betriebsfertigen Kanals sofort angeschlossen werden müssen. Im Grunde hätte also ein Anschluss zwangsweise vorgesehen werden müssen. Für die anderen 9 Grundstücke hätte im anstehenden ABK bis 2017 der Bau einer Druckrohrleitung vorgesehen werden müssen. Insofern sei der jetzt erzielte Kompromiss schon ein Entgegenkommen der Bezirksregierung, weil jetzt ein Zeitrahmen bis 2023 toleriert werde.

 

Herr Wiesmann möchte dennoch abwarten, wie die Bezirksregierung auf seine Ergänzungsvorschläge reagiere. Aber selbstverständlich müsse Schluss sein, wenn die Anlagen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

 

Herr Spengler wirft ein, dass Anlagen immer nachgerüstet werden können, um den Stand der Technik zu halten.

 

Herr Bernshausen führt aus, dass die Verwaltung auftragsgemäß Gespräche mit den Anliegern und der Bezirksregierung geführt und das Ergebnis heute vorgelegt habe. Herr Hein habe dargelegt, dass es sich um einen Kompromiss handele. Offensichtlich hätten sich alle bewegt. Herr Hein habe auch die Konsequenzen dargelegt, wenn dem Kompromiss nicht gefolgt werde. Im Sinne der Bürger und der Stadt könne man das doch nicht wollen. Dem Beschlussvorschlag sollte gefolgt werden.

 

Herr Hein hält es für grob fahrlässig, wenn wegen dieser „Kleinigkeiten“ auf Millionen Euro Fördergelder verzichtet werde.

 

Herr Spengler verweist auf die Bürgerbeteiligung. Von den unter Punkt 2.3 betroffenen Anliegern sei doch signalisiert worden, dass sie mit dem Kompromiss nach einer längsten Betriebsdauer von 15 Jahren an den Kanal anzuschließen, leben könnten.

 

Herr Dr. Sommer erläutert, dass die Anlagen immer dem Stand der Technik angepasst werden können. Deshalb wäre die von Herrn Wiesmann vorgeschlagene Formulierung undefiniert. Im Übrigen müsse Gemeinnutz vor Eigennutz gehen.

 

Herr Wiesmann zieht seinen ersten Ergänzungsvorschlag zu 2.3 zurück. Bei den anderen 9 Anlagen sei ihm aber wichtig, dass die städtebauliche Erweiterung noch nicht vorliege, sondern erst dann erfolgt sein könne, wenn ein Baugebiet ausgewiesen ist. In dem Bereich seien weitere Druckrohrleitungen vorhanden und dann werde demnächst der Anschluss weiterer Anlieger gefordert.

 

Herr Hein versichert, dass keine weiteren Druckrohrleitungskonzepte im Außenbereich vorangetrieben werden sollen. Hier gehe es darum, dass durch das Baugebiet Sandbrink eine Erweiterung der Kanalisation bis in unmittelbarer Nähe zu den in Rede stehenden Grundstücken vorgenommen wurde.

 

Herr Wiesmann äußert dennoch die Befürchtung, dass bald alle Grundstücke im Außenbereich angeschlossen werden sollen. Ihm wäre klar, dass auch andere Kleinkläranlagen gemeint seien, die schon heute anschließbar seien.

 

Es sei doch nachvollziehbar, so Herr Hein, dass die zuständige Behörde im Rahmen der Erweiterung des städt. Kanalnetzes aufgrund des Baugebietes Sandbrink einen Anschluss der in der Nähe dieses Kanals liegenden Grundstücke fordere, wobei sie hierfür noch 11 Jahre Zeit einräume.

 

Die Nachfrage von Herrn Dr. Sommer, ob evtl. eine Entschädigung für die nicht genutzte Restlaufzeit der Anlagen gewährt werden könne, verneint Herr Hein mit dem Hinweis, dass dies gebührenrechtlich nicht zulässig wäre.

 

Herr Wiesmann stellt den Antrag, seine vorgeschlagene Ergänzung zu Punkt 2.4 „sofern dort eine städtebauliche Erweiterung erfolgt“ in den Beschluss aufzunehmen.

 

Herr Dr. Meyring stellt den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung des Herrn Wiesmann als den weitergehenden Beschluss zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen