Herr Hein erläutert die Historie und den Sachverhalt und stellt den im Betriebsausschuss gefundenen Kompromissvorschlag vor. Dieser sehe vor, dass die Anschlüsse an die betriebsfertige Kanalisation bis zur längsten Betriebsdauer der Kleinkläranlagen von 15 Jahren angestrebt wird und die Maßnahmen zur Erschließung weiterer 9 Grundstücke für den 2. Zeitraum (2018 – 2023) vorgesehen werden, soweit sich die Stadt in diese Richtung städtebaulich entwickle. Dieser Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses sei inzwischen der Bezirksregierung vorgelegt worden. Daraufhin habe die Bezirksregierung nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld mitgeteilt, dass der Formulierung „…soweit sich die Stadt in diese Richtung städtebaulich entwickelt“ nicht zugestimmt werde. Wenn also dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses gefolgt würde, dann gebe es kein abgestimmtes Abwasserbeseitigungskonzept, was wiederum zur Folge habe, dass keine öffentlichen Förderungen mehr gewährt würden. Er könne also nur empfehlen, dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, der für die betreffenden 9 durch eine Druckrohrleitung zu erschließenden Grundstücke einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation in dem Zeitraum 2018 – 2023 vorsehe.

 

Herr Schulze Brock führt an, dass die Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes, wonach der Anschluss an die zentrale Kläranlage das Optimum darstelle, von namhaften Instituten nicht geteilt werde. Diese wiesen auf Gefahren durch überlange Leitungen hin.

Im Übrigen vermisse er bei der Sitzungsvorlage die Eingabe der Nachbarschaft Gantweg.

 

Herr Hein versichert, dass ihm diese Eingabe nicht vorliege.

 

Herr Schulze Brock hält Herrn Hein vor, dass es nicht sehr bürgerfreundlich sei, wenn die Anlieger in der Bürgerversammlung mit fragwürdigen Urteilen konfrontiert würden und ihnen verdeutlicht werde, dass Anschlusskosten bis zur Höhe von 25.000,-- € zumutbar seien. Außerdem sei Herr Hein in erster Linie Dienstleister und müsse als solcher auf die Bürger zugehen und nicht von oben herab Anschlüsse fordern, weil die Rechtslage so sei. 1996 habe die gleiche Situation bestanden, damals sei den Bürgern aus gutem Grund der Bau einer Kleinkläranlage zugestanden worden. Obwohl diese Kleinkläranlagen in Ordnung seien, sollen die Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Den Bürgern sollte ein Anschluss angeboten werden. Wenn sie sich aber für ihre Kleinkläranlage entscheiden, sollte das auch akzeptiert werden.

 

Herr Hein verweist noch einmal auf die eindeutige Rechtsprechung und Forderung der Bezirksregierung sowie auf die Gebührengerechtigkeit.

 

Herr Schulze Brock legt dar, dass er nach einem Gespräch mit einer  Vertreterin der Bezirksregierung den Eindruck gehabt habe, dass die Bezirksregierung vom Kreis zu ihrer Meinung gedrängt wurde. Im Übrigen sollte die Bezirksregierung nicht als Monster dargestellt werden. Er wisse aus anderen Bereichen, dass durchaus auch Kritik angebracht werden könne. Des Weiteren könne er nicht nachvollziehen, dass der Abwasserbetrieb auf 9 Anschlüsse angewiesen sei.

 

Frau Rawe hält den gefundenen Kompromissvorschlag für die 9 über die Druckrohrleitung anzuschließenden Grundstückseigentümer für tragbar. Wenn sie die Investitionen erst in längstens 11 Jahren tätigen müssten, sei das zumutbar.

Andererseits gehe es aber auch um die Verhältnismäßigkeit. Es gehe um Anschlüsse  von insgesamt 12 Haushalten, die evtl. zu einem nicht genehmigten ABK führen. Das bedeute für den Abwasserbetrieb, aber auch für jeden Bürger, der sich an einem Projekt mit dem Abwasserbetrieb beteilige, einen finanziellen Verlust. Das wolle sie nicht. Im Sinne der Allgemeinheit und weil es sich um eine zumutbare Regelung handele, schließe sie sich dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung an, der ihr im Übrigen nicht vorliege.

 

Herr Fliß stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt heute abzusetzen. Er glaube, dass die Nachbarn kein Problem damit hätten, dem Kompromissvorschlag zuzustimmen. Allerdings habe vor Jahren genau die gleiche Problematik bestanden und andere Nachbarn befürchteten, dass sie auch irgendwann „dran“ seien. Sie hätten das Gefühl der Willkür. Eine regelmäßige oder gerechte Vorgehensweise sei nicht erkennbar.

 

Nachdem sich keine Rede oder Gegenrede ergibt, lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes abstimmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.