Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Der Ratsbeschluss vom 14.07.1992 wird dahingehend geändert, dass die Zweckbestimmungen für das Interessentenvermögen von Hamern und Gerleve aufzuheben sind.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich jeder Interessentengemeinschaft einen Satzungsentwurf zu erstellen und den entsprechenden politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Vor dem endgültigen Satzungsbeschluss ist eine öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs durchzuführen sowie die Landwirtschaftskammer zu beteiligen.
  3. Die in der Anlage beigefügten Satzungsentwürfe (Entwurf der Satzung der Stadt Billerbeck über der Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck, Entwurf der Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Hamern vom 08.06.1914 und über der Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck) sind öffentlich bekannt zu machen und die Beteiligung der Landwirtschaftskammer ist vorzunehmen.

 


Frau Greving stellt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage dar.

 

Herr Faltmann hält es für erforderlich, dass vor einer Auflösung des Interessentenvermögens der Zuschnitt, die Bedeutung und Nutzung der einzelnen Flurstücke näher erläutert werden.

 

Frau Greving zeigt auf einem Plan Beispiele verschiedener Flächen. Tlw. handele es sich um mitten durch einen Acker verlaufende Wegeflächen, die heute überackert seien. Dann gebe es Gewässergrundstücke, die problemlos in das Eigentum der Stadt übertragen werden könnten, da sie über eine eigene Flurstücksbezeichnung verfügen.

 

Frau Mollenhauer hebt hervor, dass doch nicht die Zweckbindung für Flächen in einer Größenordnung von insgesamt 683.551 qm in einem Pinselstrich aufgehoben werden könne. Sie sehe ein, dass grundsätzlicher Handlungsbedarf bestehe, aber man könne doch nicht in einem Schlag über 14 Interessentenvermögen verfügen.

 

Frau Greving weist darauf hin, dass es sich bei 683.551 qm um die Gesamtflächen aller 14 Interessentengemeinschaften handele und jetzt lediglich mit 2 Interessentenvermögen gestartet werden solle. Hierfür müsse zunächst eine Satzung erlassen werden und eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen, so dass jeder die Gelegenheit habe, sich zu informieren und ggf. Ansprüche geltend zu machen.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass die Stadt die Flächen ja schon jetzt verwalte und für die Unterhaltung sorge. Von daher könne schon der Anspruch abgeleitet werden, dass die Flächen auf die Stadt übertragen werden.

 

Frau Greving und Herr Mollenhauer erläutern die Hintergründe und die Geschichte der Interessentengemeinschaften. Dabei stellen sie heraus, dass die Mittel für die Unterhaltung der Flächen seit vielen Jahren aus dem städt. Haushalt bestritten werden.

 

Herr Schulze Brock weist darauf hin, dass nicht nur die Gesamtfläche, sondern tlw. auch Einzelflächen sehr groß seien. Insofern gebe er Frau Mollenhauer Recht, dass heute nicht über 68 ha in einem Stück diskutiert werden könne. Außerdem sei es problematisch, wenn Grabenparzellen in das Eigentum der Stadt übergehen. Dann müsse wegen jeder Drainagemaßnahme bei der Stadt nachgefragt werden. Immerhin solle hier über das Eigentum der Interessentengemeinschaften entschieden werden und die Interessentengemeinschaften hätten andere Interessen als die Stadt. Es müsste aufgelistet werden, wie sich die Flächen zusammensetzen und wie darüber entschieden werden soll, mit der Maßgabe, die Flächen zunächst den angrenzenden Eigentümern anzubieten.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass die Ratsvertreter für die Interessentengemeinschaft und für die Stadt entscheiden.

 

Herr Schulze Brock entgegnet, dass man zunächst das Interesse der Interessentengemeinschaften vertreten müsse, weil diese Eigentümer seien.

 

Durch die öffentliche Bekanntmachung würden alle Eigentümer angesprochen und könnten zu dem Interessentenvermögen ihre Interessen geltend machen, so Frau Greving.

 

Herr Faltmann wirft ein, dass doch keine besondere Eile bestehe. In der Vergangenheit sei immer mal wieder über Flächen von Interessentengemeinschaften verfügt worden, wie z. B. die Massonneaustraße. Also könnte auch über die demnächst benötigten Flächen in Hamern verfügt werden. Einem Rundumschlag werde er nicht zustimmen.

 

Herr Wiesmann wirft die Frage auf, wie verfahren werde, wenn einzelne Grundstückseigentümer Flächen erwerben wollen.

 

Frau Greving erläutert, dass für jedes einzelne Grundstück eine Satzung und Bestätigung der Aufsichtsbehörde benötigt werde.

 

Wenn die Satzungsentwürfe der Öffentlichkeit vorgelegt werden, bestehe die Möglichkeit, dass sich Interessenten melden werden, so Frau Rawe. Sie gehe davon aus, dass es wenige sein werden. Dann bestehe immer noch Möglichkeit über die Flurstücke zu entscheiden. Wenn sich aber niemand melde, spreche nichts gegen eine Übertragung der Flächen an die Stadt. Sie störe sich lediglich daran, dass die Flächen schnell wieder veräußert werden sollen.

 

Frau Mollenhauer stellt noch einmal heraus, dass es hier nicht um das Eigentum der Stadt gehe, sondern um nicht unerhebliches Grundvermögen von Eigentümergemeinschaften, die auch im Grundbuch verzeichnet seien. Problematisch werde es, wenn sich vielleicht niemand melde. Die ehemaligen Interessenten hätten ja viele Rechtsnachfolger, die hiervon tlw. gar nichts mehr wüssten.

 

Herr Fliß befürwortet die Auflösung des Interessentenvermögens. Es müsse versucht werden, die noch vorhandenen Interessenten ausfindig zu machen; deren Interessen dürften nicht vernachlässigt werden. Für die Allgemeinheit könne es nur richtig sein, das „Quasi-Eigentum“ aufzuheben und in eine Rechtsform zu bringen.

 

Herr Knüwer fügt an, dass es doch auch im Sinne der Interessenten wäre, wenn hier Klarheit geschaffen würde. Er wolle aber nicht über alle 14 Interessentengemeinschaften in einem Zuge entscheiden. Jedes Interessentenvermögen müsse einzeln unter die Lupe genommen werden.

 

Frau Greving schlägt als Kompromiss vor, nicht wie unter Pkt, 1. des Beschlussvorschlages vorgesehen, die Zweckbestimmungen für alle Interessentenvermögen aufzuheben, sondern mit Hamern und Gerleve zu beginnen. Weiter versichert sie, dass es nicht das Ansinnen der Verwaltung sei, alle Flächen zu veräußern. Es solle lediglich ein anderer Rechtsstatus geschaffen werden, über die weitere Nutzung könne später nachgedacht werden. Im Übrigen könne die Verwaltung keine Flächen ohne politischen Beschluss veräußern.

 

Frau Mollenhauer ist damit einverstanden, mit dem Interessentenvermögen Hamern und Gerleve zu beginnen. In diesen beiden Verfahren könnten dann Erfahrungen gesammelt werden.

 

Herr Wiesmann möchte in die Satzung aufnehmen, dass den beidseitigen Grundstückseigentümern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Er wolle damit verhindern, dass Grundstücke zerschnitten werden. Außerdem sollten in der Satzung Heckenanpflanzungen ausgeschlossen werden.

 

Herr Schulze Brock meint, dass auf jeden Fall die jeweiligen Anlieger angeschrieben werden sollten.

 

Herr Schulze Temming hält es ebenfalls für wichtig, die Anlieger zu beteiligen.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass sich die Anlieger bis jetzt auch nicht gekümmert hätten. Es könne doch nicht sein, dass diese sich jetzt die Rosinen herauspicken können während die Stadt über Jahre die Lasten getragen habe.

 

Herr Schulze Brock möchte verhindern, dass Wege, die heute überackert sind, wieder als Wege ausgewiesen werden. Hier sollte nachgefragt werden, ob die Anlieger Interesse an solchen Flächen haben.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die schriftliche Beteiligung aller Anlieger mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die Anlieger würden doch im Vorfeld über die öffentliche Bekanntmachung informiert.

 

Frau Rawe stellt schließlich den Antrag, den Punkt 1. des Beschlussvorschlages zu ändern und die Zweckbestimmung nicht für alle Interessentenvermögen, sondern zunächst nur für Hamern und Gerleve aufzuheben. Aus diesen Verfahren könnten dann Rückschlüsse für die nächsten gezogen werden. Die Punkte 2. und 3. des Beschlussvorschlages könnten so belassen werden. Außerdem sollen nicht alle Anlieger einzeln angeschrieben, sondern über eine öffentliche Bekanntmachung informiert werden.

 

Auf Anregung von Herrn Faltmann wird die Auflistung der Grundstücke um die Angabe der jetzigen Nutzung ergänzt und den Anliegern im Rahmen der Offenlage zur Kenntnis gegeben.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den o. a. Antrag von Frau Rawe abstimmen. Damit fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig