Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.

 


Frau Besecke verweist auf das Schreiben des Kreises Coesfeld (siehe Anlage 1) in dem mitgeteilt werde, dass die Stadt keinen Anspruch auf ein Keimgutachten habe. Damit sei der Antrag vollständig und die Zwei-Monats-Frist laufe. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen, weil keine entgegenstehenden Belange vorliegen. Der Stall solle zwar im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden; da es sich aber um ein landwirtschaftliches Vorhaben handele, gelte das Bauverbot nicht. 


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen