Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Frau Besecke verweist auf die Vorberatung im Bezirksausschuss.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen