Beschluss:

-       Den Ausführungen der Bezirksregierung Münster vom 8.8.2012 zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird tlw. gefolgt.

-       Die Anschlüsse an die betriebsfertige Kanalisation werden bis zur längsten Betriebsdauer von 15 Jahren angestrebt.

-       Die Maßnahmen zur Erschließung weiterer 9 Grundstücke werden im ABK für den 2. Zeitraum (2018 bis 2023) mit der Investitionssumme von 21.000,00 Euro vorgesehen, soweit sich die Stadt in diese Richtung städtebaulich entwickelt. .

 


Herr Fehmer erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Dirks erläutert den Sachverhalt und teilt ergänzend mit, dass die Bezirksregierung dem im Betriebsausschuss formulierten Zusatz „soweit sich die Stadt in diese Richtung städtebaulich entwickelt“ nicht mittrage. Die Bezirksregierung begründe ihre Ablehnung mit dem Hinweis auf die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung.

Sie habe persönlich noch einmal mit dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin  bei der Bezirksregierung gesprochen. Aber auch dieser habe die klare Aussage getroffen, dass wenn sich der Rat dem Kompromissvorschlag nicht anschließe, es kein abgestimmtes ABK gebe, mit allen Folgen die die Stadt dann zu tragen habe. Alle Fördermittel im öffentlichen und privaten Bereich stünden dann nicht zur Verfügung.

 

Herr Dr. Meyring wirft die Frage auf, ob der Runderlass vom 6. Dezember 1994 in dieser Besprechung ausreichend Berücksichtigung gefunden habe. Er bitte noch einmal mit der Bezirksregierung zu verhandeln und genau auf diesen Punkt einzugehen.

 

Frau Dirks entgegnet, dass sowohl Herr Hein als auch sie immer auf diesen Runderlass verwiesen hätten. Die Bezirksregierung lege den Runderlass vom 06.12.1994 nicht so aus wie die Bürger und stelle sich auf den Standpunkt, dass dort wo ein öffentlicher Kanal vorhanden ist, auch an diesen angeschlossen werden muss. Im Übrigen sei es bereits ein großzügiges Entgegenkommen, dass die Bezirksregierung dem Kompromissvorschlag für die 9 über eine Druckrohrleitung anzuschließenden Grundstückseigentümern zugestimmt habe.

 

Herr Dr. Meyring spricht von einer unglaublichen Arroganz der Bezirksregierung, da in dem Erlass stehe, dass Kleinkläranlagen betrieben werden dürfen, auch wenn ein öffentlicher Kanal vorhanden ist. Auf diesen Runderlass sollte die Bezirksregierung noch einmal hingewiesen werden.

 

Nachdem moniert wird, dass dem Rat die schriftlichen Ausführungen der Bezirksregierung nicht vorliegen, verliest Frau Dirks das Schreiben der Bezirksregierung vom 6. September 2012 (Anlage 3 zur Niederschrift).

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass sich in der Sache dadurch nichts ändere. Eine Erweiterung des Baugebietes sei ja nicht vorgesehen. Er sehe keinen Grund für einen Anschluss der Grundstücke, auf denen eine ordnungsgemäß funktionierende Kleinkläranlage betrieben wird. Weil die Bezirksregierung den Ratsbeschluss vorgelegt haben möchte, gehe er davon aus, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist.

 

Herr Spengler führt an, dass ihm die Bürgeranregung bei der Beratung im Betriebsausschuss nicht bekannt gewesen sei und der Bezirksausschuss den Tagesordnungspunkt abgesetzt habe, deshalb könne er dem Kompromissvorschlag nicht zustimmen. Er schlage vor, die Angelegenheit wieder in den Ausschuss zu verweisen.

 

Herr Brockamp weist darauf hin, dass in einem Aufsatz nachzulesen sei, dass Kleinkläranlagen als Ersatz für zentrale Abwasserbehandlungsanlagen anerkannt seien. Hier gehe es auch um die Zuverlässigkeit der Politiker. Die Bürger müssten sich auf den Rat verlassen können. Den Betreibern von Kleinkläranlagen müsse zugestanden werden, dass sie ihre Anlagen betreiben können, so lange diese ordnungsgemäß funktionieren.

 

Herr Tauber stellt fest, dass noch einmal in die Beratung eingestiegen werden müsse. Ein entsprechender Antrag seiner Fraktion sei zu Beginn der Sitzung abgelehnt worden.

 

Frau Rawe stellt heraus, dass ohne ein abgestimmtes ABK keine Förderung gewährt werde. Damit schade man nicht nur der Stadt, sondern auch den Bürgern. Die Grünen könnten den Kompromiss mittragen, dass die Maßnahmen zur Erschließung der 9 Grundstücke im ABK für den Zeitraum 2018 – 2023 vorgesehen werden. Dann blieben den Kleinkläranlagenbetreibern noch 11 Jahre Zeit.

 

Herr Wiesmann merkt an, dass man hier schon des Öfteren gehört habe, dass möglicherweise Fördermittel verloren gingen. Nachher seien die Mittel dann doch geflossen. Man sollte nicht im vorauseilenden Gehorsam etwas beschließen, nur weil jemand damit drohe, Fördermittel zu entziehen.

 

Frau Dirks entgegnet, dass es sich nicht um eine Drohung, sondern um einen Fakt handele. Wenn kein abgestimmtes ABK vorliege, gebe es keine Förderung.

 

Herr Brockamp verweist auf eine Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten, in der es keine Vorgaben gebe, Bereiche, in denen Kleinkläranlagen betrieben werden, an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.

 

Herr Geuking sieht noch erheblichen Beratungsbedarf. Zudem gebe es ein Informationsdefizit, er hätte auch gerne den Schriftwechsel mit der Bezirksregierung eingesehen. Außerdem stimme er Herrn Wiesmann zu, dass nicht immer alles richtig sein müsse. Er stelle den Antrag, den Tagesordnungspunkt in den Betriebsausschuss zu verweisen.

 

Frau Mollenhauer macht deutlich, dass für sie die bestehenden Kleinkläranlagen Bestandsschutz hätten. Sie funktionierten und entsprächen dem Stand der Technik. Sie könne nicht nachvollziehen, warum ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation übers Knie gebrochen werden soll.

 

Herr Wiesmann sieht keinen Grund die Sache weiter zu vertiefen. Dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses könne jetzt gefolgt werden. Wenn die Bezirksregierung den Beschluss mitgeteilt bekomme, werde sie sich hierzu äußern.

 

Herr Knüwer spricht sich gegen eine Vertagung aus. Der Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses sollte jetzt beschlossen werden.

 

Frau Rawe kann sich dem Vorschlag des Betriebsausschusses anschließen, es sollte deutlich gemacht werden, dass man der Forderung der Bezirksregierung nicht nachkomme.

 

Frau Dirks lässt dann über den Antrag des Herrn Geuking abstimmen, die Angelegenheit in den Fachausschuss zurück zu verweisen.

Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Dann lässt Frau Dirks über den Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses abstimmen.


Stimmabgabe: 16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen