Beschluss:

1.    Der Ratsbeschluss vom 14.07.1992 wird dahingehend geändert, dass die Zweckbestimmungen für das Interessentenvermögen von Hamern und Gerleve aufzuheben sind.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich jeder Interessentengemeinschaft einen Satzungsentwurf zu erstellen und den entsprechenden politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Vor dem endgültigen Satzungsbeschluss ist eine öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs durchzuführen sowie die Landwirtschaftskammer zu beteiligen.

3.    Die in der Anlage beigefügten Satzungsentwürfe (Entwurf der Satzung der Stadt Billerbeck über der Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck, Entwurf der Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Hamern vom 08.06.1914 und über der Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck) sind öffentlich bekannt zu machen und die Beteiligung der Landwirtschaftskammer ist vorzunehmen.

4.    In weiteren Schritten sollen die übrigen Interessentengemeinschaften in Angriff genommen werden, jeweils unter Beteiligung der zuständigen Gremien.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des HFA an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig