Sitzung: 27.09.2012 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/764/2012
Beschluss:
1.
Den
Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt.
2.
Den
Anregungen der Telekom Deutschland GmbH und der Thyssengas GmbH wird im Rahmen
der Ausbauplanung gefolgt.
3.
Der
Anregung der Bezirksregierung Münster, Dezernat Immissionsschutz wird nicht
gefolgt.
4.
Die
Anregung 1 von Herrn Ahlers ist durch Gesetzeslage bereits berücksichtigt. Den
Anregungen Punkte 2 bis 4 wird nicht gefolgt.
5.
Der
Anregung 1 der Eheleute Jülicher wird im Rahmen der Ausbauplanung gefolgt. Dem
Punkt 2 der Anregung wird nicht gefolgt. Die Anregung 3 wird im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens der Schlosserei berücksichtigt.
6.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
7.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ als
Satzung.
8.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig