Frau Dirks verweist auf die allen vorliegende Tischvorlage (Anlage 1 zur Niederschrift) zur Änderung der Zuständigkeitsordnung und erläutert, dass die Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für alle Stallbauten, für die eine BImSch-Genehmigung erforderlich ist auf den Rat übertragen werden soll und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nur noch eine vorberatende Funktion haben soll. Die SPD-Fraktion bringe abweichend von diesem Beschlussvorschlag des HFA den weitergehenden Antrag ein, im Rat nicht nur über BImSch-pflichtige Ställe zu entscheiden, sondern darüber hinaus auch über Ställe mit der Hälfte der in der BImSchV genannten Tierzahlen.

 

Herr Flüchter erklärt, dass die Grünen genau so argumentierten wie die SPD-Fraktion und sich der Vorlage nicht anschlössen.

 

Herr Fehmer legt dar, dass die CDU-Fraktion dem weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion aufgrund der umfangreichen Ausführungen der Verwaltung in der HFA-Sitzung u. a. zur Handhabung nicht zustimmen werde. Er halte die bisherige Regelung für richtig und auch für die praktikablere Lösung. Hier gehe es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und für alle Belange gebe es Fachbehörden. Die Zuständigkeitsordnung soll in der bisherigen Form bestehen bleiben.

 

Herr Dittrich stellt heraus, dass er das Thema Massentierhaltung als so sensibel ansehe, dass der Rat auch bei geringeren Tierzahlen als nach der BImSchV vorgesehen, zuständig sein soll. Auch das sei ein Stück mehr Bürgerbeteiligung.

 

Herr Flüchter verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht den Kommunen deutlich mehr Mitspracherecht einräumen wolle.

 

Frau Dirks führt aus, dass die Stadt zwar weiter einsteigen und prüfen dürfe. Sie dürfe aber nur prüfen, ob die Antragsteller die Gesetze einhalten. Das prüfe die Genehmigungsbehörde bereits und wenn die Stadt Zweifel daran habe, dass die Genehmigungsbehörde Gesetze nicht richtig geprüft oder angewandt habe, dann könnte die Stadt mit einer eigenen Prüfung einsteigen. Dafür müssten dann Gutachter eingeschaltet werden. Die Stadt müsse aber davon ausgehen, dass die Genehmigungsbehörde Gesetze richtig prüfe und Gutachten brächten die Stadt voraussichtlich auch nicht weiter.

 

Herr Flüchter wirft ein, dass Gutachten immer auch einen Ermessensspielraum beinhalten und dann nachgewiesen werden müsse, dass die Genehmigungsbehörde ihren Ermessensspielraum nicht richtig ausübe.

 

Herr Dittrich betont, dass der Rat für den Schutz der Bevölkerung verantwortlich ist und sich deshalb nicht nur sklavisch an irgendwelche Rechte halten sollte. In dem Fall sei man den Bürgern näher.

 

Herr Schlieker merkt an, dass die Zuständigkeitsordnung eine gewisse Ungleichbehandlung der Bauherren beinhalte. Für einen landwirtschaftlichen Stall, der sich gerade unterhalb der Tierzahlobergrenze befände, läge die Zuständigkeit für das gemeindliche Einvernehmen nicht beim Rat, hingegen müsste der Rat für einen gewerblichen Stall mit z. B. 500 Schweinen das Einvernehmen erteilen.

 

Herr Knüwer meint, dass schon deutlich werden sollte, dass im Rat unterschiedliche Auffassungen bestehen und bei künftigen Genehmigungen besonders beim Ermessensspielraum genau hingesehen werde.

 

Frau Dirks merkt an, dass das nicht so einfach sei, die Antragsteller hätten ein Klagerecht.

 

Frau Dirks lässt dann über den Antrag des Herrn Dittrich abstimmen, die Zuständigkeitsordnung in der Form zu ändern, dass der Rat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Ställe mit der Hälfte der in der BImSchV genannten Tierzahlen zuständig sein soll.

Der Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dann stellt Frau Dirks den HFA-Vorschlag zur Abstimmung, dass bei Stallbauten, für die eine Genehmigung nach der BImSchV erforderlich ist, der Rat entscheiden soll.

Der Vorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt.

 

Daraufhin stellt Frau Dirks fest, dass die Zuständigkeitsordnung nicht geändert wird.