Beschluss:

Die Bürgeranregung vom 28.08.2012 wird an den Fachausschuss verwiesen.


Herr Clemens Wübbeling begründet die Bürgeranregung der Nachbarschaft Gantweg und führt u. a. aus, dass die von den Anliegern betriebenen und seinerzeit mit Mitteln des Landes geförderten Kleinkläranlagen nach wie vor gute Ergebnisse erzielten. Er erinnert daran, dass sich der Rat seinerzeit für eine dezentrale Abwasserbeseitigung im Bereich Gantweg eingesetzt habe. Weiter verweist er auf den Erlass vom 6. Dezember 1994, in dem ausgeführt werde, dass Kleinkläranlagen nach DIN 4261 als Dauerlösung eingesetzt werden können; eine zeitliche Befristung werde nicht genannt. Und da dieser Runderlass noch Bestand habe, gingen sie davon aus, dass  der Rat nicht nur die Grundstücke im Bereich Hamern/Gantweg, sondern im gesamten Außenbereich vom Anschluss- und Benutzungszwang freistelle, wenn die dort betriebenen Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen.

 

Frau Dirks schlägt vor, die Bürgeranregung an den Betriebsausschuss zu verweisen, weil es um die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) gehe.

 

Herr Dr. Meyring vertritt dagegen die Meinung, dass die Bürgeranregung hier im Rat beraten werden könne. Der Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses sehe ja vor, dass ein Anschluss nur vorzunehmen ist, wenn sich die Stadt in diese Richtung städtebaulich entwickle; und das sei nicht zu erwarten.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass die Bürgeranregung sich auf alle Kleinkläranlagen im gesamten Stadtgebiet beziehe und der Rat keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für alle beschließen könne, wohl aber über die Belange der Antragsteller entscheiden könne.

 

Herr Spengler wirft ein, dass die Bürgeranregung nur komplett verwiesen werden könne.

 

Frau Dirks schlägt noch einmal eine Verweisung in den Fachausschuss vor und weist darauf hin, dass die Tendenz der Bürgeranregung ohnehin beim nächsten Tagesordnungspunkt berücksichtigt werde.


Stimmabgabe: einstimmig