Herr Dittrich führt an, dass der Rat in seiner letzten Sitzung beschlossen habe, die Zuständigkeitsordnung in der Weise zu ändern, dass das gemeindliche  Einvernehmen für Ställe der Massentierhaltung vom Rat erteilt wird. Heute sei die Änderung der Zuständigkeitsordnung aber aufgrund der Gegenstimmen seitens der CDU-Fraktion nicht beschlossen worden. Er gehe jetzt davon aus, dass die Verwaltung die Änderung der Zuständigkeitsordnung in der nächsten Ausschusssitzung wieder vorlegen werde.

 

Frau Dirks erläutert, dass der Rat grundsätzlich die Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen habe; im HFA sollten die Details bzgl. der Formulierung geklärt werden. Der HFA habe dem Rat einen Beschlussvorschlag unterbreitet, dem sich der Rat heute nicht angeschlossen habe. Damit sei das Thema für die Verwaltung erledigt. Wenn weiterhin eine Änderung der Zuständigkeitsordnung angestrebt werde, dann müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Auf Einwand von Herrn Tauber und Herrn Dittrich, dass doch ein entsprechender Ratsbeschluss zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vorliege, führt Herr Messing aus, dass der Rat lediglich eine Willensbekundung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung abgegeben habe. Für eine tatsächliche Änderung sei ein Satzungsbeschluss erforderlich. Dieser sei heute nicht zustande gekommen. Der Ratsbeschluss sei nicht bindend. Es liege aber im Ermessen des Rates die Zuständigkeitsordnung zu ändern. Dazu bedürfe es eines entsprechenden Antrages. Diese Vorgehensweise sei von der Kommunalaufsicht bestätigt worden.