Auf Nachfrage von Herrn Wehmeier-Richardson teilt Herr Hein mit, dass seitens des Ministeriums noch nicht auf das Schreiben des Herrn Wübbeling geantwortet wurde.

 

Herr Wiesmann macht deutlich, dass sich seine Meinung zu dem Thema nicht geändert habe. Er werde nicht zustimmen, funktionierende Kleinkläranlagen im Außenbereich abzuklemmen und an die Druckrohrleitung anzuschließen. Der sogenannte „Nikolauserlass“ regele, dass Kleinkläranlagen ein Mittel sind, das Abwasser ordnungsgemäß zu reinigen. Es werde oft darauf hingewiesen, dass lt. Rechtsprechung Kläranlagen das Optimum sein sollen. Diesbezüglich habe er erhebliche Zweifel. Auch die Drohung, dass der Stadt möglicherweise Fördergelder entgehen, werde von der Kommunalagentur abgeschwächt. Für ihn bleibe abzuwarten, ob das ABK tatsächlich nicht genehmigt wird. Bisher sei nur die Rede davon, dass es nicht abgestimmt sei. Auch wenn sich die Bebauung in Richtung Hamern/Gantweg entwickelt habe, handele es sich für ihn nach wie vor um Außenbereich und da seien Kleinkläranlagen das Mittel der Wahl.

 

Herr Hein erläutert, dass ein ABK „abgestimmt“ werde und wenn es nicht abgestimmt sei, sei das gleichbedeutend mit „nicht genehmigt“, d. h. die Bezirksregierung gehe davon aus, dass die Gemeinde ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt und deshalb werde auch keine Förderung gewährt.

 

Herr Faltmann stellt heraus, dass es doch das Anliegen aller sei, sauberes Abwasser abzuleiten. Dieser Forderung werde doch nachgekommen, es werde sauberes Abwasser abgleitet. Wenn man bedenke, was z. B. derzeit mit den Dichtheitsprüfungen laufe, dann handele es sich bei dieser Sache um ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen. Ihm dränge sich der Verdacht auf, dass es sich um reine Behördenwillkür handele und man Recht behalten wolle. Er werde dem so nicht zustimmen.

 

Herr Wiesmann moniert das Verfahren. Von der Bezirksregierung werde etwas präsentiert, worüber abgestimmt werden soll. Allerdings könne man nur mit ja stimmen, weil ansonsten alle Fördergelder gestrichen werden. Außerdem sei er darüber erzürnt, dass seitens des Abwasserbetriebes schlafende Hunde geweckt wurden. Er glaube nicht, dass die Bezirksregierung so viel Zeit habe und von selber darauf komme, dass hier ein paar Grundstücke angeschlossen werden könnten.

 

Herr Hein stellt richtig, dass er ein ABK vorgelegt habe, in dem ein Anschluss der Grundstücke nicht vorgesehen war. Aufgrund einer Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde, die der Bezirksregierung zugegangen sei, habe die Bezirksregierung den Anschluss der Grundstücke gefordert,  ohne dass er in irgendeiner Art und Weise beteiligt gewesen sei.

 

Herr Wilkens fragt nach, ob heute eine Abstimmung vorgesehen sei.

 

Herr Hein erläutert, dass heute der gleiche Beschlussvorschlag wie in der letzten Ratssitzung vorgelegt werde. Dieser sehe vor, dem Bürgerantrag nicht zu folgen und aufgrund der Forderung der Bezirksregierung den Anschluss von 9 Grundstücken im Bereich Hamern/Gantweg im 2. Zeitraum des ABK von 2018 – 2023 vorzusehen.

 

Herr Wilkens führt aus, dass die Grünen die Sache realistisch einschätzten; unter Berücksichtigung der Gesetzeslage seien die Chancen äußerst gering, dass dem Wunsch der Anlieger entsprochen werde. Grundsätzlich teilten sie viele Meinungen, die seitens der CDU-Fraktion eben geäußert wurden, auch zur Willkür. Sie hätten die Gelegenheit, Herrn Minister Remmel in nächster Zeit zu treffen und beabsichtigten, ihn mit der Anfrage des Herrn Wübbeling zu konfrontieren. Sie hofften, bis zur Ratssitzung eine Antwort des Ministers zu bekommen. Im Übrigen seien sie der Auffassung, dass die vielen Verweise auf die Rechtssituation dem Anliegen der Bürger nicht ausreichend gerecht werde.

 

Herr Spengler findet den Vorschlag der Grünen gut. Im Übrigen sei er erstaunt, dass es Monate dauert, bis der Minister auf das Schreiben eines Bürgers antwortet und dass der Beschlussvorschlag in der heutigen Sitzungsvorlage nicht enthalten sei. Zudem müsse die Angelegenheit doch erst dem Bezirksausschuss vorgelegt werden.

 

Herr Brockamp führt an, dass die Argumentation der Bezirksregierung sicherlich rechtlich fundiert sei. Nichts desto trotz sei es für ihn aber eine Farce, wenn Grundstückseigentümer, die eine funktionierende Kleinkläranlage betreiben, zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz gezwungen werden. Er finde den Vorschlag des Herrn Wilkens gut. Das Gespräch mit dem Minister sollte abgewartet werden.

 

Herr Wiesmann moniert, dass dem Ausschuss kein Beschlussvorschlag vorliegt. Ihm gefalle aber der Vorschlag des Herrn Wilkens.

 

Herr Wilkens erläutert noch einmal seinen Vorschlag und betont, dass es nicht um die realistische Einschätzung des Sachverhalts gehe, sondern darum, die Chance des Gespräches mit dem Minister nicht zu vertun.

 

Nach weiterer Erörterung, auch über die Möglichkeit Klage einzulegen, stellt Herr Spengler fest, dass man sich im Kreis drehe und dem Vorschlag des Herrn Wilkens gefolgt werden sollte.

 

Herr Dr. Meyring fasst zusammen, dass das Gespräch der Grünen mit dem Minister Herrn Remmel abgewartet werde und heute kein Beschluss gefasst werden müsse.