Beschluss:

Der Beschluss wird vertagt. Die Antwort des Ministers wird abgewartet.


Herr Schulze Brock befragt Herrn Hein, ob ihm der § 53 Abs. 1 d des Landeswassergesetzes bekannt sei, der wie folgt laute:

„Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, so sind andere geeignete kostengünstigere gemeinsame Abwassersysteme zulässig, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.“

Es gehe also darum, ob durch den Nichtanschluss ein Schaden für die Umwelt entstehen würde. Die Kleinkläranlagen befänden sich in einem einwandfreien Zustand, zudem seien sie als Dauerlösung anerkannt. D. h. es bestünde die Möglichkeit, aufgrund des § 53 1d von einem Anschluss abzusehen.

 

Dem widerspricht Herr Hein. Der § 53 1d stehe wahrscheinlich nicht im Zusammenhang mit dem ABK. Außerdem lägen eindeutige schriftliche Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes, des Kreises, der Bezirksregierung und des Ministeriums vor, die besagten, dass hier zwingend ein Anschluss vorzunehmen ist. Letztlich habe sich auch das Ministerium in der Beantwortung der Eingabe des Herrn Wübbeling der Auffassung der Stadt Billerbeck, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld und der Bezirksregierung Münster angeschlossen und festgestellt, dass die Stadt Billerbeck verpflichtet sei, einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation sicherzustellen.

 

Frau Rawe berichtet, dass sich die Grünen, wie im Betriebsausschuss besprochen, am Wochenende an Herrn Minister Remmel gewandt hätten. Dieser habe eine Überprüfung der Angelegenheit zugesagt. Eine Antwort liege heute verständlicherweise noch nicht vor. Sie schlage vor, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern die Antwort des Ministers abzuwarten. Sie gehe davon aus, dass diese zur nächsten Betriebsausschusssitzung vorliege.

 

Herr Schulze Brock stellt fest, dass Herr Hein den § 53 Abs. 1 d LWG nicht kenne und er ihn deshalb auch nicht geprüft habe. Ein Anschluss sei aufgrund des § 53 1 d LWG nicht erforderlich. Zudem bezweifle er, dass Herr Hein die Anschlüsse an das öffentliche Kanalnetz nicht initiiert habe. Ihm seien von Anliegern Schreiben vorgelegt worden; denen zu entnehmen sei, dass der Abwasserbetrieb auf den in der Nähe befindlichen öffentlichen Kanal aufmerksam gemacht habe und hieran anzuschließen wäre. Er glaube feststellen zu können, dass Herr Hein aktiv geworden ist.

Des Weiteren führe Herr Hein die städtebauliche Entwicklung Billerbecks als Grund für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz an. Bei den Grundstücken Hamern 5 und Gantweg 7 könne die städtebauliche Entwicklung aber keine Rolle spielen, da sich hier seit 1999 nichts geändert habe. 

Abschließend stellt Herr Schulze Brock fest, dass Bürgerfreundlichkeit anders aussehe. Außerdem sei es ein Armutszeugnis, wenn das Umweltministerium für 9 Hausanschlüsse tätig werden müsse. Man könne sich fragen, ob eine Behörde nicht in der Lage sein müsste, Einvernehmen mit den Bürgern herzustellen. Letztendlich sei der Betriebsleiter Dienstleister und Dienstleistung sehe anders aus. Bürgerfreundlich wäre es gewesen, wenn der Betriebsleiter auf die Bürger zugegangen wäre. Letztlich nutze dieser aber seine Monopolstellung aus. Das sei ein Beispiel, wie Kommunalpolitik ausgehebelt werde.

 

Herr Hein entgegnet, dass er selbstverständlich Dienstleister sei, und zwar für die Gemeinschaft der Gebührenzahler. Er nehme seine Aufgabe sehr ernst und genau deshalb habe er vorgerechnet, dass hier ein Anschluss vorzunehmen ist. Außerdem sei die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns immer zu berücksichtigen.

Zum Anschluss der 9 in Rede stehenden Grundstücke könne er nur wiederholen, dass der Kreis Coesfeld festgestellt habe, dass diese Grundstücke anschließbar wären, weil durch die Entwicklung eines Baugebietes das öffentliche Kanalnetz an die Grundstücke herangerückt sei. Das habe die Bezirksregierung zum Anlass genommen, den Anschluss im Rahmen des ABK zu fordern.

 

Herr Heymanns schließt sich dem Vorschlag von Frau Rawe an, die Antwort des Ministers abzuwarten und die Angelegenheit zunächst an den Betriebsausschuss zurück zu geben. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Esking zur Beratungsfolge teilt Frau Dirks mit, dass der Bezirksausschuss vor einer abschließenden Beschlussfassung im Rat in dieser Angelegenheit noch einmal beteiligt werde.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig