Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Frau Schulze Wierling erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der Kreis die Forderung zur Vorlage eines Keimgutachtens abschlägig beschieden habe. Die Antwort sei gleichlautend zu einer früheren Anfrage. Lediglich den folgenden letzten Absatz habe der Kreis angefügt:  Abschließend kann ich aber darauf hinweisen, dass sich die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zum Stand der Technik bezüglich Abluftreinigung weiterentwickeln. Das MKULNV möchte über einen Erlass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen - Einsatz von Abluftreinigungsanlagen und der Umgang mit Stäuben als Träger von Bioaerosolen - regeln. Ein entsprechender Erlass-Entwurf ist derzeit im Beteiligungsverfahren.“  

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen