Frau Besecke teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass nach Angaben des Katasteramts 6940 ha landwirtschaftliche Flächen in Billerbeck verzeichnet seien.

Im Übrigen könne sie nur auf die Sitzungsvorlage verweisen. Auch weil die Umrechnungsfaktoren unterschiedlich erhoben werden, sei es höchst problematisch, die Großviehzahlen zu ermitteln.

 

Herr Schulze Esking wirft die Frage auf, warum die Verwaltung überhaupt mit der Ermittlung der Tierzahlen beauftragt wurde. Es gebe doch die vom Landesamt für Statistik ermittelten Zahlen. Diese Zahlen müssten als Grundlage dienen, alles andere sei Spekulation.

 

Frau Rawe wendet ein, dass sie das anders sehe. Es gebe auch andere Zahlen. Frau Sentis vom Kreis Coesfeld habe am Runden Tisch für die Stadt Billerbeck Stand 01.01.2010 2,54 GV/ha genannt. Außerdem sei aus Niedersachsen bekannt, dass es bei den Tierzahlen große Abweichungen gebe. Bei der Tierseuchenkasse seien 30 Mio Hähnchen mehr gemeldet als vom Landwirtschaftsministerium angegeben werden. Die von Frau Sentis genannte Größe von 2,54 GV/ha sollte anerkannt werden. 

 

Nachdem Herr Schulze Temming darauf hinweist, dass viele unterschiedliche Zahlen im Raum stünden, wirft Frau Rawe die grundsätzliche Frage auf, wo man denn in Billerbeck hin wolle.

 

Herr Schulze Esking führt aus, dass die vom statistischen Landesamt oder von Frau Sentis genannten Zahlen für ihn nicht entscheidend seien. Die Großvieheinheit sage aus, wie viele Tiere auf einer Fläche gehalten werden können. Daneben gebe es aber so viele andere Gesetze, deren Einhaltung von den jeweiligen Fachbehörden überprüft werde. Seitens der CDU-Fraktion sei deutlich gemacht worden, dass auch sie das ungebremste Wachstum nicht wollen. Aber den Familienbetrieben müsse die Möglichkeit gegeben werden, Einkommen zu erwirtschaften. Sie wollten keine gewerbliche Landwirtschaft, wohl aber bäuerliche Familienbetriebe, die sich dem technischen Fortschritt entsprechend unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen entwickeln können. Die Panikmache der Grünen könne er nicht nachvollziehen.

 

Im Sinne der Bürger müsse man überlegen, wann Schluss sein soll mit den jetzigen Größenordnungen, so Herr Heymanns.

 

Frau Rawe führt aus, dass man lange über die Frage der Gesundheitsschädigung diskutieren könne. Sie wolle im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mehr mitbestimmen, welche Gutachten gefordert werden.

 

Herr Schulze Temming merkt an, dass von den Grünen und der SPD leider nur sehr pauschale Aussagen zur Gesundheitsgefährdung getroffen würden. Auf der anderen Seite sei belegt, dass auf dem Lande wohnende Kinder, die früh mit dem Stall in Kontakt kommen, gesünder seien als Stadtkinder.

 

Frau Dirks stellt fest, dass über das Thema seit mehreren Jahren diskutiert werde. Alle machten sich Sorgen; auch die Landwirte selber wollten nicht das ungebremste Wachstum wie in Niedersachsen. Aber eindeutig sei, wer alle Auflagen erfülle, habe einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung. In der Tat gebe es noch keine Grenzwerte für Bioaerosole. Hier sei die Bundes- und Landesregierung gefordert. Sicherlich sei es richtig festzulegen, wo man hier vor Ort hin wolle. Der Runde Tisch sei einberufen worden, um ein Instrument zur städtebaulichen Steuerung der Ställe zu bekommen. Aber leider sei dieser auf Eis gelegt worden.

 

Wenn man nicht Politik hier vor Ort mache, werde sich in der Bundesregierung erst recht nichts ändern, so Frau Schlieker. Sie finde es gut, dass auch die CDU-Fraktion keine industrielle Landwirtschaft wolle. Aber, wo solle denn die Grenze sein? Bei einem gewerblichen Stall handele es sich doch nicht mehr um Landwirtschaft. Dahinter stünden keine bäuerlichen Familien, sondern Großinvestoren. Es müsse doch zumindest ein Konsens gefunden werden, wo Schluss sein soll.

 

Um industrielle Landwirtschaft handele es sich nach seiner Definition, wenn außerlandwirtschaftliches Kapital eingesetzt werde, so Herr Schulze Esking. Ställe in der freien Landschaft, die nach § 35 Abs. 1 Punkt 4  BauGB genehmigt werden, wolle er auch nicht. Aber Betriebe, in denen 2 Familien agierten und die z. B. 2 Mitarbeiter beschäftigen, seien doch nicht industriell. Der Bauernverband habe die Änderung des § 35 Abs. 1 Punkt 4. vorgeschlagen, so dass der Stall in einem räumlich funktionalen Zusammenhang stehen müsse, nur habe der Gesetzgeber dies nicht aufgenommen.

 

Herr Wiesmann stellt abschließend fest, dass der Tagesordnungspunkt zur Information diente.