Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Frau Mollenhauer bringt ihr Unverständnis über das Verhalten der anderen Fraktionen zum Ausdruck. Wenn jemand einen Antrag stelle und alle gesetzlichen Vorgaben erfülle, dann habe er einen Anspruch auf Genehmigung. Hier sei die falsche Stelle, um eine Stallerweiterung abzulehnen. Beim Gesetzgeber müsse interveniert werden, damit das Gesetz geändert wird.

 

Nachdem seitens der Fraktionen noch einmal die grundsätzlichen Auffassungen dargelegt werden, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen