Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten.


Herr Becks hat sich bereits zum vorherigen Tagesordnungspunkt für befangen erklärt. Er befindet sich im Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Die Nachfrage von Herrn Walbaum, ob der Bauherr Rederecht beantragt habe, wird verwaltungsseitig verneint.

 

Herr Walbaum führt aus, dass in einem Mehrgenerationenhaus mehr Platz, z. B. für Rollstühle benötigt werde. Allerdings sollte die Verwaltung vom Bauherrn eine Erklärung fordern, was er unter Mehrgenerationenhaus verstehe. Diese Aussage müsse unterfüttert und konkretisiert werden.

 

Herr Brockamp hebt hervor, dass das Baugebiet Wüllen nicht homogen sei. Außerdem müsse man sich heute auf neue Bauformen einlassen. Ein Vorhaben sollte nicht von vornherein abgelehnt werden, nur weil es diese Bauform noch nicht gebe.

 

Frau Besecke hält dem entgegen, dass sich gerade der Bereich nördlich der Annettestraße sehr homogen entwickelt habe. Wenn von der bisherigen Architektur abgewichen werde, müsse man sehr genau sehen, wie das in die Nachbarschaft passe.

 

Frau Mollenhauer verweist auf den bestehenden Konsens der Innenstadtverdichtung. Im Bereich Wüllen gebe es noch viele Freiflächen. Zu dem beantragten Vorhaben, sollten, wie zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt auch, zunächst die Nachbarn befragt werden. Sie verstehe nicht, warum hier ein Unterschied gemacht werden soll.

 

Herr Mollenhauer weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein Präzedenzfall entstünde, wenn dem Antrag zugestimmt würde. In den letzten 20 Jahren seien in den alten Wohngebieten Festsetzungen getroffen worden, damit der Charakter einer Ein- und Zweifamilienhausbebauung bestehen bleibe und die Verdichtung nicht zu groß werde. Wenn jetzt anders vorgegangen werde, dann sei das ein kompletter Wechsel der bisherigen Strategie. Dann müsse man auch in anderen Gebieten darüber nachdenken, ob diese Änderung gewollt sei.

 

Frau Besecke fügt an, dass bei einer Bürgeranhörung die Bürger einer einzelnen Nachbarschaft darüber entscheiden würden, wie die gesamte Stadtentwicklung künftig aussehen soll.

 

Herr Flüchter meint, dass es doch erfrischend wäre, wenn in älteren Wohngebieten eine Durchmischung mit neueren Wohnformen stattfände. Die bisherigen Bebauungsplanfestsetzungen sollten überdacht werden. Allerdings sehe er auch die Gefahr, dass dann auch Vorhaben anderer Investoren genehmigt werden müssten. Er habe Probleme anhand der vorliegenden Pläne, die Dimensionen der Baukörper festzustellen. Die Verwaltung sollte auf den Antragsteller zugehen, um eine Reduzierung zu erreichen. Aber mehr als 2 Wohneinheiten sollten schon zulässig sein.

 

Frau Besecke macht deutlich, dass es hier um zwei Häuser mit je 5 Wohneinheiten gehe und 10 Wohneinheiten auf einem Grundstück städtebaulich nicht vertretbar seien. Wenn auf einzelnen Grundstücken 5 Wohneinheiten zugelassen würden, dann habe man kein städtebauliches System mehr, wonach man agieren könne.

 

Der Bauherr sollte aufgefordert werden, das Mehrgenerationenwohnen mit einem Konzept zu hinterlegen, so Herr Spengler.

 

Herr Kortmann führt aus, dass es sich um ein homogenes und von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägtes Wohngebiet handele. Die Planung sehe nach einer zu starken Verdichtung aus. Der Bauherr sollte darüber nachdenken, ob das Vorhaben nicht entzerrt werden kann.

 

Herr Walbaum schließt sich den Ausführungen der Verwaltung nicht an. Wenn jemand ein Mehrgenerationenhaus baue und dafür mehr Platz brauche, dann werde damit kein Präzedenzfall geschaffen. In Billerbeck sei ein Bedarf vorhanden. Der Bauherr sollte der Verwaltung mitteilen, was er mit einem Mehrgenerationenhaus meine. Diese Erklärung sollte dem Rat vor der endgültigen Beschlussfassung vorgetragen werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass eine Entscheidung im Rat nicht übers Knie gebrochen werden müsse. Der Beschlussvorschlag sehe vor, an einer Änderung des Bebauungsplanes zu arbeiten, ein Aufstellungsbeschluss solle ja nicht gefasst werden.

 

Herr Brockamp vermutet, dass man demnächst mit ähnlichen Anträgen rechnen müsse. Er könne auch verstehen, dass ein Vorhaben rentabel sein müsse. Vielleicht sollte man sich gedanklich auf etwas anderes einstellen.

 

Frau Mollenhauer spricht sich noch einmal für eine vorzeitige Bürgerbeteiligung aus.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es dafür zu früh sei, weil in einer Bürgerbeteiligung auch die Konzeption vorgestellt werden müsse. Außerdem habe der Rat und nicht einzelne Bürger über die städtebauliche Entwicklung der Stadt zu entscheiden.

 

Herr Brockamp beantragt schließlich, die Verwaltung zu beauftragen, eine Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig