Herr Schulze Brock verweist auf die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Aufhebung der Interessentenvermögen. Da nicht jeder das Amtsblatt lese, sollte auch in der Tageszeitung ein entsprechender Hinweis erfolgen.

 

Des Weiteren sei ihm zu Ohren gekommen, dass bei den Interessentengemeinschaften ein Vermögen von rd. 200.000,-- DM bestanden haben soll. Er gehe davon aus, dass dieses Kapital für die Unterhaltung der Wege verwandt wurde.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass lediglich bei der Aufhebung der Interessentengemeinschaft Hamern/Gantweg 1993 einiges an Barvermögen vorhanden war. Damals sei beschlossen worden, dieses Geld mit den Kosten für die Wegeunterhaltung aufzurechnen.