Herr Dr. Meyring begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Architektin Frau Venhaus vom Architekturbüro Middelberg und Herrn Padur von der Gesellschaft für Abwasserklärung, Nordhorn.

 

Herr Hein verweist auf die Sitzungsvorlage und legt noch einmal dar, dass die Errichtung eines Solitärgebäudes teurer ist als die Aufstockung des vorhandenen Betriebsgebäudes.

 

Herr Dr. Meyring weist Herrn Hein darauf hin, dass er lt. Auftrag aus der letzten Werksausschusssitzung nach Einsparpotential suchen sollte. Mit der heutigen Sitzungsvorlage sei dieser Auftrag nicht erfüllt.

 

Herr Hein hält dem entgegen, dass er sehr wohl nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht habe und z. B. vorschlage, zunächst auf den Ausbau des Damenbereiches im Sozialgebäude zu verzichten. Des Weiteren habe er aufgeführt, welche Kosten bei Verzicht einer Garage als Wärmehalle eingespart werden können. Weitere Einsparmöglichkeiten sehe er nicht.

 

Für Herrn Fehmer stellt sich die Frage, wie groß das Solitärgebäude geplant ist. Bei der Aufstockung des Betriebsgebäudes sei die Grundfläche ja vorgegeben und in den Vorgesprächen sei zum Ausdruck gekommen, dass die Fläche eigentlich in dem Umfang nicht benötigt werde.

 

Herr Hein und Frau Venhaus erläutern, dass ein deutlich kleinerer Baukörper von 12 x 10,50 m geplant sei.

Zur Verdeutlichung der Kosten der verschiedenen Varianten verweist Herr Hein auf den der Vorlage beigefügten Verlaufsplan, in dem verschiedenes Einsparpotential aufgezeigt werde und die Vorschläge des Werksausschusses aus der letzten Sitzung mit Preisen unterlegt seien.

 

Die Darstellung von Herrn Hein, dass ein Neubau gegenüber einer Aufstockung teurer ist, kann Herr Hövener nachvollziehen. Auf der anderen Seite ergebe sich aber heute im Vergleich zur ursprünglich vorgelegten Kostenschätzung bei der Aufstockung des vorhandenen Gebäudes nur eine Einsparung in Höhe von 4%. Das sei viel zu wenig, es müssten mindestens 25% - 30% erzielt werden. Er könne sich vorstellen, ein konkretes Kostenbudget vorzugeben.

 

Herr Hein gibt zu bedenken, dass kein weiteres Einsparpotential vorhanden sei, wenn das Konzept  wie vorgetragen umgesetzt werden soll. Werde z. B. auf den Einbau von Lagerraum und das Sektionaltor verzichtet, könnten die Vorgaben einer ordnungsgemäßen Lagerhaltung zur Sicherstellung der Betriebssicherheit nicht erfüllt und der gegenüber den Aufsichtsbehörden erforderliche Nachweis nicht erbracht werden.

 

Herr Krause fragt kritisch nach, was gelagert werden müsse. Die Ausführungen in der Sitzungsvorlage seien so nicht akzeptabel.

 

Herr Hein betont, dass das Konzept ausführlich dargestellt und besprochen wurde. Er habe der Diskussion entnommen, dass das Konzept unstrittig ist. Einsparungen seien nur möglich, wenn das Konzept geändert werde, was er aber nicht als sinnvoll ansehe. Im Übrigen würden bei einer Bauausführung im nächsten Jahr die Kosten aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung noch steigen.

 

Herr Fehmer wirft die Frage auf, warum nicht an das bestehende Gebäude angebaut werden könne.

Herr Hein verweist auf die letzte Sitzung, in der er ausführlich dargelegt habe, dass dieses aufgrund der rundherum verlegten Leitungen nicht möglich sei bzw. die Verlegung weitere erhebliche Kosten verursachen würde.

 

Herr Fehmer wirft ein, dass doch in der letzten Sitzung für die drei Positionen, die jetzt mit rd. 300.000,-- € veranschlagt seien, eine Obergrenze von 200.000,-- € genannt worden sei. Kosten von 300.000,-- € trage er nicht mit.

 

Herr Hein widerspricht der Festlegung einer Obergrenze in der letzten Werksausschusssitzung und macht deutlich, dass sich die Kosten nur für die Aufstockung auf knapp 170.000,-- € beliefen. Hinzu kämen Kosten für die Garage, das Einziehen einer Empore und Kosten für das Sektionaltor. Außerdem seien für den Bereich des Erdgeschosses 34.000,-- € für Maßnahmen veranschlagt worden, die sowieso in den nächsten Jahren anfallen würden, wie z. B. der Austausch der Fenster. Es seien also auch Unterhaltungsarbeiten vorgesehen, wie sie jeder andere Bauherr auch durchführen würde.

 

Herr Hövener legt dar, dass er zu Zugeständnissen bereit sei. Wenn eine Obergrenze in der letzten Sitzung nicht klar formuliert worden sein sollte, müsse heute deutlich ein Betrag benannt werden. Nach seiner Meinung dürfe das Budgetvolumen insgesamt 200.000,-- € + Summe X nicht überschreiten, die Grenze sehe er bei 250.000,-- € erreicht.

 

Frau Venhaus verweist auf die vorgegebene Größe der Aufstockung. Einsparungen seien nur durch Änderung des Konzeptes möglich.

Herr Dr. Meyring spricht sich für die Errichtung eines kleineren Neubaues aus. Für 3 Mitarbeiter sei keine Grundfläche von 100 qm erforderlich.

 

Frau Venhaus und Herr Padur erläutern, dass die Vorarbeiten für einen Neubau sowieso anfielen. Außerdem sei die Grundfläche des Neubaues um 1/3 kleiner als bei einer Aufstockung und nur das Nötigste geplant.

 

Herr Hövener macht noch einmal deutlich, dass er bereit sei, auf einen Neubau zu verzichten aber nicht bereit sei, das Kostenvolumen für die Aufstockung zu akzeptieren.

 

Herr Heßling erkundigt sich, ob durch Eigenleistungen Einsparungen erzielt werden könnten.

Herr Hein entgegnet, dass er die Mitarbeiter des Abwasserbetriebes aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit dem Abhängen einer Decke beauftragen werde. Die Mitarbeiter des Bauhofes könnten auch nicht herangezogen werden, weil sie ausgelastet seien.

 

Herr Dr. Meyring führt an, dass es doch in erster Linie um die Errichtung eines zweckmäßigen Gebäudes gehe und fragt nach, ob sich vor diesem Hintergrund nicht Einsparmöglichkeiten ergeben könnten, indem z. B. eine Blechfassade anstelle eines Klinkermauerwerkes verwirklicht werde.

Herr Hein gibt zu bedenken, dass nichts schlechter sei als zu billig zu bauen. Er halte es für wenig sinnvoll Geld zu sparen, um am Ende Leistungen zu bekommen die viel weniger wert seien. Es sei nur das Allernotwendigste vorgesehen. Ausschlaggebend sei der Investitionsstau von 24 Jahren. Das Betriebsgebäude sei ursprünglich für eine Person gebaut worden. Inzwischen arbeiteten auf der Anlage permanent 4 Mitarbeiter.

 

Herr Fehmer kann nicht nachvollziehen dass eine Werkstatt in der vorgesehenen Größe erforderlich ist. Nach dem Einbau des Sektionaltores für den Lagerraum müsse es doch möglich sein, den Raum auch als Garage zu nutzen.

Herr Hein führt aus, dass in der heutigen Werkstatt lediglich eine Person arbeiten könne.

Herr Padur ergänzt, dass die zukünftige Werkstatt auch als Schlammentwässerungshalle diene und die Hälfte der Fläche nicht genutzt werden könne, weil dort die Entwässerungsmaschine stehe. Der Zugewinn an Raum sei also nicht so groß, wie es auf dem Plan erscheine.

Auf Nachfrage von Herrn Fehmer zur Nutzung der Kellerräume, erläutert Herr Hein, dass dort die Heizung, das Blockheizkraftwerk, das Notstromaggregat und der Wasserspeicher untergebracht seien. Lediglich ein Raum zur Größe von 3,00 x 1,50 m werde als Lagerraum sowohl für Schaltelemente als auch für Schmierseife, die die Putzfrau benötige, genutzt. Das Raumproblem sei so groß, dass bereits ein Kriechkeller mit einer Höhe von 1,20 m für Lagerzwecke mitgenutzt werde.

 

Herr Hövener stellt den Antrag, die Betriebsleitung zu beauftragen, das Konzept und die Ausführung dahingehend zu überprüfen und zu ändern, dass ein Budgetvolumen von 250.000,-- € insgesamt nicht überschritten wird.

 

Herr Fehmer regt an, vor der nächsten Beratung eine Ortsbesichtigung der Kläranlage vorzunehmen.

Herr Hein sagt zu, einen Ortstermin vorzusehen und kündigt an, dass hieran auch Herr Stecking teilnehmen werde.

 

Herr Hein weist dann auf ein Zeitproblem hin, und zwar müsse er den Entwurf auf den Weg bringen, um im Spätsommer die Belebung erneuern zu können. Deshalb schlage er vor, dass heute dem Entwurf zugestimmt werde, allerdings unter der Voraussetzung, dass in der weiteren Ausführungsplanung bzgl. der Aufstockung des Gebäudes nach weiteren Einsparungen gesucht werde. Er werde in dem Entwurf zwar die  Aufstockung darlegen, allerdings keine Statik und keine Bauausführung darstellen; diese werde er nachreichen.

 

Herr Heßling stimmt dem Vorschlag von Herrn Fehmer bzgl. der Anberaumung eines Ortstermines zu. Ein Festzurren des Budgetvolumens auf 250.000,-- € halte er aber nicht für richtig. Damit werde festgelegt was machbar ist, ohne z. B. zu wissen, welche Technik erforderlich ist.

 

Herr Tauber kann sich dem Vorschlag von Herrn Hein anschließen und macht deutlich, dass er eine „Budgetknebelung“ ablehne. Eine Deckelung der Kosten ohne die Materie zu kennen, halte er für groben Unfug. Er gehe davon aus, dass die Kosten wirtschaftlich kalkuliert wurden. Auch die SPD-Fraktion wolle Einsparpotentiale nutzen. Nur seien alle kritischen Fragen hinreichend und schlüssig beantwortet worden.

 

Es sei unstrittig gewesen, dass alles, was die Technik betreffe, umgesetzt werden könne, so Herr Hövener. Er sei aber davon überzeugt, dass es wirtschaftlich günstigere Lösungen gebe, die den Anforderungen genügten. Insofern erwarte er zur nächsten Sitzung, dass sich die Fachleute Gedanken machten, wie die Zielvorstellung - 250.000,-- € - erreicht werden könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Meyring formuliert Herr Hövener daraufhin seinen o. a. Antrag wie folgt neu:

Die Betriebsleitung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen, die dazu führen, dass ein Budget von 250.000,-- € nicht überschritten wird und die Konsequenzen hieraus aufzuzeigen. Der Betriebsausschuss sollte sich zu diesem Zweck vor der Sitzung an der Kläranlage treffen.

 

Dem o. a. Antrag von Herrn Hövener wird bei 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen zugestimmt.

 

Herr Hein zieht daraus den Schluss, dass auf die Schaffung von Lagerraum und das Sektionaltor verzichtet werden muss. Ansonsten sehe er keine Möglichkeiten.

Die Nachfrage von Herrn Hein, dass der Entwurf aber auf den Weg gebracht werden könne, wird von den Ausschussmitgliedern bejaht.