Beschlussvorschlag für den Rat:

a)            Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich eingebuchte Überschuss in Höhe von 3.400,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 berücksichtigt.

c)            Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter ermäßigt sich auf 1,17 €.

d)            Die 12. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Herr Dr. Meyring erkundigt sich, ob der Einsatz des Beikehrers inzwischen kontrolliert wurde. Insbesondere an der Bahnhofstraße werde immer noch beanstandet, dass das Laub zwischen den parkenden Autos  liegen bleibe.

Herr Flüchter wirft ein, dass er an der Ludgeristraße noch nie einen Beikehrer gesehen habe.

 

Herr Melzner sagt eine nochmalige Kontrolle des Einsatzes des Beikehrers zu.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig

 

 

An dieser Stelle übergibt der Vorsitzende Herr Heuermann aus gesundheitlichen Gründen den Vorsitz an seinen Stellvertreter Herrn Brockamp. Herr Heuermann nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung der Tagesordnungspunkt nicht mehr teil.