Beschlussvorschlag für den Rat:

Die vorliegende 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Herr Faltmann äußert, dass er mit Genugtuung gelesen habe, dass ein Richter im Sinne der Gebührenzahler entschieden habe. Das halte er für eine gerechte Lösung.

 

Herr Schlieker erklärt, dass in seiner Brust zwei Herzen schlügen. Einerseits könne er verstehen, dass der Gebührenzahler auch nur das tatsächlich anfallende Schmutzwasser bezahlen wolle, auf der anderen Seite stünden aber auch die allgemeinen Kosten. Er habe sich gefragt, ob ein Kompromiss möglich wäre, in dem für eine Mindestmenge von 40 cbm Gebühren erhoben werden und dafür die Schmutzwassergebühr um 1,-- € für die ersten 40 cbm reduziert wird.

 

Herr Hein erläutert, dass rein betriebswirtschaftlich betrachtet, der Verzicht auf eine Mindestgebühr ungerecht wäre. Die Kosten eines Abwasserbetriebes stellten sich im Wesentlichen als Fixkosten dar und wenn auf die Mindestgebühr verzichtet werde, zahle dieser Nutzer der Abwasserentsorgungsanlagen keinen Fixkostenanteil. Auf europäischer Ebene sei formuliert worden, dass Wasser gespart werden soll und aus diesem Grund habe das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben. Im Übrigen dürfe in NRW eine Grundgebühr erhoben werden, dieser dürften aber nur 30% der Fixkostenanteile zugrunde gelegt werden. Eine Staffelung würde dem Äquivalenzprinzip zuwiderlaufen, deshalb rate er dringend hiervon ab.

 

Herr Spengler teilt die Meinung des Herrn Schlieker, dass es sich um ein zweischneidiges Schwert handele. Es sei in Ordnung, wenn jemand nur das bezahle, was er verbrauche, andererseits würden aber dadurch die Kosten für alle steigen.

 

Herr Wiesmann geht nicht davon aus, dass bei Einführung einer Grundgebühr mehr Gebührengerechtigkeit erzielt würde. Unter dem Strich wäre das auch ein Stück ungerecht. Vermutlich werde man nie das letzte Stück Gerechtigkeit erzielen, man sollte hinnehmen, was der Richter entschieden habe.

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass die Einnahmen in 71 Fällen eine Bagatelle seien, der Verwaltungsaufwand dagegen erheblich wäre.


Stimmabgabe: einstimmig