Herr Hein verweist auf die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“. Hierin sei jetzt neu eine Förderung für die Sanierung der privaten Abwasseranlagen auch von Hartz IV-Empfängern verankert worden. Alles andere sei unverändert geblieben.

Im Übrigen wolle er im Zusammenhang mit der Beratung über das Abwasserbeseitigungskonzept noch einmal darauf hinweisen, dass in den Förderrichtlinien als Bedingung ein gültiges ABK gefordert werde.