Beschluss:

Dem Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW der Nachbarschaft Gantweg vom 28.08.2012 wird nicht gefolgt. Aufgrund der Forderung der Bezirksregierung wird der Anschluss von 9 Grundstücken im Bereich Hamern/Gantweg im 2. Zeitraum des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 2018 – 2023 vorgesehen, mit der Maßgabe, dass der tatsächliche Anschluss erst 2023 erfolgen kann.


Herr Fehmer erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Hein verweist auf die heute allen per E-Mail zugeleitete Antwort des Ministers, in der die Ansicht der Stadt Billerbeck und des Städte- und Gemeindebundes bestätigt werde. Im Interesse der allgemeinen Gebührenzahler appelliere er an alle Ratsmitglieder, der Bürgeranregung nicht zu folgen und der Forderung der Bezirksregierung zu entsprechen. Er benötige unbedingt ein abgestimmtes ABK. Heute stehe die Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Industriegebietes Hamern an und nach der Vergabe müsse er einen Förderantrag stellen. Ohne abgestimmtes ABK würde ein solcher Antrag negativ beschieden. Dadurch würde allen Gebührenzahlern ein finanzieller Schaden entstehen.

 

Herr Dr. Meyring erklärt, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion aus verschiedenen Gründen nicht einheitlich abstimmen werden. Zum einen seien sie der Meinung, dass die Abwasserbeseitigung im Außenbereich grundsätzlich über Kleinkläranlagen erfolgen sollte, zum anderen sei es sicherlich notwendig, ein abgestimmtes ABK zu haben. Er persönlich werde sich enthalten.

 

Herr Schlieker äußert großes Verständnis für das Aufbegehren der Bürger, die in ihre Kleinkläranlagen investiert hätten. Auf der anderen Seite seien aber die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Er gehe davon aus, dass ein gangbarer Kompromiss gefunden wurde, in dem ein Anschluss erst bis 2023 erfolgen müsse. Insofern würden die Grünen heute für ein abgestimmtes ABK stimmen.

 

Herr Spengler führt aus, dass versucht wurde, für die Bürger das Möglichste heraus zu holen und sie ihre Kleinkläranlagen so lange wie möglich betreiben können. Es habe sich gezeigt, dass das nicht möglich ist. Aus diesem Grunde werden die Mitglieder der SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Knüwer möchte in den Beschlussvorschlag aufnehmen, dass ein Anschluss nicht in dem Zeitraum 2018 – 2023 vorzunehmen ist, sondern im Jahre 2023.

 

Herr Hein erläutert, dass jetzt systembedingt nur ein Anschluss für den Zeitraum 2018 – 2023 festgelegt werden könne und erst 2018 das Jahr konkret festgeschrieben werden könne. Selbstverständlich könnte heute eine entsprechende Willensbekundung abgegeben werden. Er halte es aber für sinnvoll, den Kleinkläranlagenbetreibern die Möglichkeit zu geben, vor 2023 anzuschließen, wenn sich herausstelle, dass sie aufgrund von notwendig werdenden Reparaturen in ihre Kleinkläranlagen investieren müssen.

 

Herr Knüwer beantragt, eine entsprechende Willensbekundung in den Beschluss aufzunehmen.

 

Herr Brockamp macht deutlich, dass er die Entscheidung des Ministers für unsinnig halte. Auch die Art und Weise, wie die Entscheidung zustande gekommen sei, sei sehr unglücklich. Er werde sich der Stimme enthalten.

 

Mit einem Anschluss im Zeitraum 2018 – 2023 sei ein guter Kompromiss gefunden worden, so Herr Dittrich. Es mache aber Sinn, den tatsächlichen Anschluss flexibel zu ermöglichen.

 

Herr Maas schließt sich der o. a. Äußerung des Herrn Dr. Meyring an, dass einerseits der gesetzlichen Regelung Genüge getan werden müsse, andererseits aber die Abstimmung mit der Bezirksregierung unglücklich gelaufen sei. Er werde nicht zustimmen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen