Beschluss:

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz werden die im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 8.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 berücksichtigt.

c)            Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen.

d)            Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig