Beschluss:

a)            Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich eingebuchte Überschuss in Höhe von 3.400,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 berücksichtigt.

c)            Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter ermäßigt sich auf 1,17 €.

d)            Die 12. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig