Sitzung: 13.12.2012 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/184/2012
Beschluss:
a) Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich eingebuchte Überschuss in Höhe von 3.400,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 berücksichtigt.
c) Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter ermäßigt sich auf 1,17 €.
d) Die 12. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig