Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten.


Herr Becks erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Flüchter stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu ergänzen und die Verwaltung mit der Überarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen, mit dem Ziel, die mögliche Anzahl der Wohneinheiten zu erhöhen und den Intentionen des Antragstellers zu folgen.

 

Herr Mollenhauer wirft ein, dass eine solche grundlegende Entscheidung im Ausschuss vorberaten werden sollte, da damit die bisherige Vorgehensweise konterkariert würde.

 

Frau Rawe geht davon aus, dass von allen Fraktionen die Form des Mehrgenerationenwohnens und eine Verdichtung der Innenstadt auch mit mehr als 2 Wohneinheiten auf einem Grundstück grundsätzlich gewollt sei.

 

Herr Mollenhauer wiederholt Bezug nehmend auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zum Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie die Erörterung in der Sitzung, dass man hiermit sehr vorsichtig umgehen müsse. Wenn jetzt von der bisherigen Vorgehensweise abgewichen werde, würde das einen kompletten Systemwechsel bedeuten und es würde ein Präzedenzfall geschaffen. Wolle man ein Mehrgenerationenhaus zulassen, dann müsste ein verbindliches konkretes Konzept im Bauantrag und ggf. in einem Vertrag hinterlegt werden.

 

Herr Kortmann hält ein Mehrgenerationenhaus generell für eine gute Sache. Wichtig sei aber, dass diese Art des Wohnens auch zum Charakter der jeweiligen Wohnstraße passe.

 

Herr Fehmer gibt zu bedenken, dass die Diskussion heute nicht übers Knie gebrochen werden sollte. Nach seiner Meinung sei man gut beraten, die Verwaltung heute mit der Vorbereitung der Bebauungsplanänderung zu beauftragen. Danach müsse der Fachausschuss über die grundlegenden Punkte detailliert beraten.

 

Herr Dittrich ist ebenfalls der Meinung, dass in Ruhe im Fachausschuss beraten werden müsse, da es sich um eine Grundsatzentscheidung handele.

 

Herr Knüwer schließt sich den Ausführungen des Herrn Fehmer an.

 

Herr Maas hält den Antrag des Herrn Flüchter für nachvollziehbar. Die Zeiten änderten sich. Nicht nur in Billerbeck, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen sei eine Wohnungsnot absehbar. Deshalb sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, ob Mehrfamilienhäuser künftig nur im Stadtgebiet oder auch woanders zugelassen werden. Er sehe bereits für 2013 die Notwendigkeit, hierüber im Fachausschuss zu diskutieren und bitte die Verwaltung, die Diskussion auf den Weg zu bringen.

 

Herr Mollenhauer weist auf die Beratungen zur Festlegung von Verdichtungsbereichen hin, die jedoch nicht zum Abschluss gebracht wurden. Diese müssten dann fortgesetzt werden.

 

Herr Flüchter verweist auf den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung, der vorsah, dass Ziel der Bebauungsplanänderung der Erhalt des Gebietscharakters des Einfamilienhausgebietes durch die Beschränkung der Menge der Wohneinheiten sein soll. Seine Intention sei, dass das nicht das alleinige Ziel sein soll und Ergebnis offen diskutiert werden soll. Wenn das heute so mitgenommen werde, ziehe er seinen Antrag zurück.

 

Nachdem Frau Mollenhauer  den Antrag auf Abstimmung stellt, sich keine Rede oder Gegenrede ergibt, fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig