Beschluss:

Die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung wird in der als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.


Herr Roos erläutert seine Anregung, dass der Rat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zuständig sein soll, wenn der geplante Stall mindestens für die Hälfte der Tierplätze der 4. BImSchV ausgelegt ist.

 

Herr Dittrich beantragt, der Bürgeranregung heute zu folgen und eine Änderung der Zuständigkeitsordnung jetzt zu beschließen.

 

Herr Wiesmann führt aus, dass die Zuständigkeitsordnung derzeit regele, dass über sämtliche gewerbliche Ställe beraten wird. Die Verwaltung sei darüber hinaus gegangen und habe Ställe, die kritisch gesehen werden, auch auf die Tagesordnung genommen. Damit sei man bisher gut beraten gewesen. Auch wenn jetzt  über landwirtschaftliche Ställe beraten werden soll, gebe es keinerlei Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Deshalb mache eine Änderung der Zuständigkeitsordnung keinen Sinn.

 

Herr Schlieker entgegnet, dass dies sehr wohl Sinn mache. Jetzt sei man an einem Punkt angelangt, wo man sagen müsse, dass Billerbeck keine weiteren Ställe mehr vertrage. Er sehe es als seine Pflicht als Ratsmitglied an, über jeden Stall diskutieren zu können. Jede Möglichkeit der Einflussnahme müsse genutzt werden.

 

Herr Knüwer äußert, dass er gerne mitbestimmen möchte und ihm das leider in den Ausschüssen verwehrt sei, deshalb unterstütze er die Bürgeranregung.

 

Herr Fehmer erklärt, dass sich aus Sicht der CDU-Fraktion nach langwierigen und immer wiederkehrenden Diskussionen über die Erteilung gemeindlichen Einvernehmens keine Änderung ergeben habe. Es sei nach wie vor so, dass die Stadt nur tätig werden könne, wenn städtebauliche Belange betroffen seien. Die CDU-Fraktion werde an der Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeitsordnung festhalten. Es gebe andere Mittel und Wege tätig zu werden. Sie seien hier das schwächste und letzte Glied und würden an den Pranger gestellt für Sachen, die sie nicht zu entscheiden hätten.

 

Herr Dittrich hält dem entgegen, dass man aber hier den Bürgern am Nächsten sei. Wenn es um die Gesundheit der Bürger gehe, werde er nur nach seinem Gewissen entscheiden und keinem weiteren Stall einfach zustimmen. Wenn die CDU-Fraktion Bürgerbeteiligung ernst nehme, müsse sie zumindest zustimmen, dass alle Ratsmitglieder ihre Stimme einbringen können; denn die Verhältnisse im Ausschuss entsprechen nicht den Verhältnissen im Rat.

 

Herr Maas stellt heraus, dass der Bau von Hähnchenmastställen ein wichtiges Thema für Billerbeck sei. Demnächst stünden aber noch weitere wichtige Themen an, wie z. B. die Entwicklung der Innenstadt, über die auch alle Ratsmitglieder entscheiden sollten. Deshalb stimme er für die Bürgeranregung.

 

Frau Bosse möchte jetzt keine inhaltliche Grundsatzdiskussion mehr führen. Das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens sei ein deutliches politisches Signal, und sollte von den Ratsmitgliedern so dargestellt werden, wie die Wähler gewählt haben und nicht wie sie aufgrund einer Änderung der Ausschussbesetzung verzerrt dargestellt werden.

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass sich die Mitglieder der Fachausschüsse mit den Themen intensiv befassen und sich besonders auskennen würden. Außerdem müssten Fristen eingehalten werden, was häufigere Ratssitzungen zur Folge hätte.

 

Herr Kortmann stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

Herr Messing verliest eine entsprechend vorbereitete Änderung der Zuständigkeitsordnung.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen