Herr Kortmann fragt an, wie sichergestellt werde, dass der Streudienst im Bedarfsfall rechtzeitig alarmiert werde. Bei dem Blitzeis in der letzten Woche sei die Landstraße auf der Beerlage sehr glatt gewesen. Außerdem sei das Auto seiner Frau in einer Tempo 30 Zone kaputt gefahren worden.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass auf der Beerlage auf der Landstraße der Landesbetrieb zuständig sei. Der Tag, an dem das Blitzeis eingesetzt habe, sei ein Sonderfall gewesen. Bei Glättegefahr prüfe morgens ein Mitarbeiter die neuralgischen Punkte und entscheide, ob ein kleiner Trupp nur die neuralgischen Punkte streue oder der komplette Bauhof ausrücke. Außerdem habe man Zugriff auf das Portal des Landesbetriebes, das sehr detaillierte Wetterinformationen beinhalte. In der besagten Nacht sei es nicht glatt gewesen. Erst morgens mit aufklarendem Himmel sei punktuell Blitzeis entstanden. Hierfür könne man nicht vorsorgen.

 

Herr Kortmann merkt an, dass der Einmündungsbereich Zu den Alstätten/Gerburgisstraße bei entsprechendem Wetter immer glatt sei und hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte.

 

Herr Mollenhauer verweist auf den Streuplan, der alle wesentlichen Punkte beinhalte. Vom Gesetz her sei die Stadt zuständig für das Streuen auf Gehwegen vor städt. Grundstücken, ausgewiesenen Fußgängerüberwegen und bei Gefällesituationen vor Einmündungen oder Kreuzungen. Alles andere sei Service. Selbst die Schulbusstrecken müssten nicht gestreut oder geräumt werden. Auch in Wohngebieten müsse die Stadt nicht tätig werden und könne dieses auch nicht. Hier seien die Anlieger selber verpflichtet. Insofern bitte er um Verständnis.