Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Dem Arbeitskreis Trauerkultur Billerbeck wird auf dem neuen Friedhof am Gantweg eine Fläche zur Errichtung einer Gedenkstätte für vorgeburtlich verstorbene Kinder zur Verfügung gestellt.

 


Frau Dirks begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Initiatoren des Projektes Frau Ammann, Frau Gundt und Herrn Geilmann.

Frau Gundt stellt zunächst den Arbeitskreis Trauerkultur und seine Arbeit vor. Sie  merkt an, dass die Einweihung der Gedenkstätte für den 1. November 2006 (Allerheiligen) geplant sei. Zur Finanzierung teilt Herr Geilmann mit, dass die Gesamtkosten rd. 12.000,-- € betragen und das Projekt ausschließlich durch Spenden finanziert werde.

Dann geht Herr Geilmann auf den geplanten Standort der Gedenkstätte ein.

 

Herr Wieling wirft ein, dass der Standort für die Gedenkstätte am Rande des Friedhofes liege und nach seiner Meinung zentraler liegen sollte. Insbesondere für ältere Menschen sei der Friedhof nicht nur ein Ort zum Trauern, sondern auch zum Austausch mit anderen Menschen.

 

Frau Ammann erläutert, dass der gewählte Standort in dem Halbkreis, den die bestehende Hecke dort bilde einen wunderschönen Platz und einen geschützten Ort schaffe. Zugleich falle die Gedenkstätte bereits vom Friedhofseingang aus auf.

 

Frau Mollenhauer gibt zu bedenken, dass die Trauernden sicherlich froh seien, wenn sie nicht im Mittelpunkt stünden und ein wenig abseits trauern könnten.

 

Herr Schlieker hält den Standort für gut gewählt, weil er auch die Möglichkeit biete, in der Nähe noch Grabstätten für Kinder anzulegen, denn Gedenkstätte und Grabstätten gehörten zusammen.

 

Herr Geilmann gibt zu bedenken, dass ein zentraler Standort auf einer Anhöhe sehr wuchtig wirken würde.

 

Frau Ammann stellt dann die von ihr entworfene Gedenkstätte vor. Sie habe sich für ein relativ monumentales Tor, eingefasst von zwei  Säulen aus Baumberger Sandstein auf einer kleinen Anhöhe stehend, entschlossen. Das kupferne Tor verdeutliche den Übergang, das Überschreiten von einem Raum zum anderen. Hier verbinde es das irdische Diesseits mit dem himmlischen Jenseits. Durch eine stilisierte Sonne und den Baum des Lebens, die das Tor durchbrechen, scheine durch undurchsichtiges Glas Licht als Hinweis darauf, dass auf der anderen Seite ein lichtvoller Aufenthalt warte. An der Seite wolle sie zwei ca. 15 cm breite Kupferstreifen anlegen, auf denen Namensschildchen angebracht werden könnten. Die Säulen seien ca. 2,50 m und das Tor an der höchsten Stelle 2,20 m hoch. Insgesamt weise die Gedenkstätte eine Breite von 2,40 m auf.

 

Von Herrn Fehmer auf den Widerspruch angesprochen, dass Trauernden die Möglichkeit des Zurückziehens gegeben, andererseits die Gedenkstätte auf eine kleine Anhöhe gestellt werden soll, erläutert Frau Ammann, dass durch einen kleinen Hügel von vielleicht 0,50 m eine Zentrierung des Blickes auf das Tor gewünscht ist und sich die Stätte so aus der Normalität des bereits hügeligen Friedhofes heraushebe.

 

Herr Wieling merkt an, dass das Denkmal durch die Ausmaße sehr dominant erscheine und die Blicke auf sich lenke. Das stehe im Widerspruch zu der angesprochenen Intimität.

Um Intimität zu erzielen, solle eine Bank an einer vor Blicken geschützten Stelle aufgestellt werden, so Frau Ammann. Aber der Tod sei auch ein gewaltiges Ereignis, das durch ein Tor mit den beeindruckenden Dimensionen deutlich gemacht werden solle. Ein „Gartentörchen“ erziele diese Wirkung nicht.

 

Herr Nowak stellt heraus, dass kein Ort des Versteckens entstehen sollte; Trauernde müssten sich nicht verstecken. Ein Denkmal müsse sichtbar sein.

 

Frau Mollenhauer weist auf die unterschiedliche Bedeutung der Begriffe Denkmal und Gedenkstätte hin.

 

Herr Tauber spricht sich ebenfalls für einen zentraleren Standort für die Gedenkstätte aus. Nischen könnten auch an anderer Stelle durch Anpflanzungen entstehen.

 

Herr Messing legt dar, dass die ersten Überlegungen genau in Richtung zentraler Standort gegangen seien. Dort stünde aber das alte Domkreuz und die Platzverhältnisse ließen die Gedenkstätte dort nicht zu. Nach mehreren Ortsterminen erweise sich der jetzt gewählte Standort als sehr geeignet, auch weil in unmittelbarer Nähe langfristig Kindergräber angelegt werden könnten.

 

Der HFA fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig