Frau Greving erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und stellt heraus, dass es hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zwei Varianten gebe. Entweder würden die bereits angestoßenen Verfahren Gerleve und Hamern weiter verfolgt oder es würden Einzelfälle, wenn sie an die Verwaltung herangetragen werden, abgearbeitet. Sie würde sich heute ein Meinungsbild wünschen, wie weiter vorgegangen werden soll.

 

Herr Flüchter verweist auf die Möglichkeit, Flächen für den Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit werde in der Sitzungsvorlage aber gar nicht erwähnt. Vielmehr werde sogar ausgeführt, dass grundsätzlich alle Flurstücke in die Satzung aufgenommen und vorrangig an die Anlieger veräußert werden sollen. Das sei ihm zu weit gegriffen.

 

Frau Greving macht deutlich, dass es im ersten Schritt um die Aufhebung der Zweckbindung gehe und erst im zweiten Schritt um die weitere Verwendung der Flächen. Das bedeute nicht, dass die von Herrn Flüchter genannten Alternativen, wie z. B. Heckenanpflanzungen im zweiten Schritt nicht bedacht würden.

 

Herr Schulze Esking erklärt, dass die CDU-Fraktion unter zwei Voraussetzungen dafür sei, die Zweckbestimmungen für alle Flurstücke im Interessentenvermögen in einem Abwasch aufzuheben. Da die Grundstücke der Interessengemeinschaften damals von den direkten Anliegern in das Interessentenvermögen eingebracht wurden, müsse unbedingt sichergestellt werden, dass diese Grundstücke nach dem Eigentumsübergang auf die Stadt auch den unmittelbaren Anliegern zum Kauf angeboten werden. Des Weiteren müsse sichergestellt werden, dass die Einnahmen ausschließlich zur Unterhaltung der Wirtschaftswege verwandt werden.

 

Herr Schulze Brock ergänzt, dass man sich dabei aber Zeit lassen könne. Mancher Weg, der heute als Weg geführt werde, werde vielleicht in Zukunft gar nicht mehr als Weg benötigt. Wenn man zu schnell vorgehe, schaffe man möglicherweise Fakten, die in 5 – 10 Jahren nicht mehr wichtig seien. Also sollte man sich Zeit lassen, die Anlieger einbinden und ihnen die Möglichkeit geben, die Flächen zu erwerben. Schließlich handele es sich um Flächen, die von den Anliegern eingebracht wurden und es gelte deren Interessen zu wahren.

 

Herr Flüchter geht davon aus, dass die Anlieger damals doch sicherlich einen Ausgleich für ihre Flächen erhalten haben.

 

Frau Greving erläutert, dass ähnlich wie in den heutigen Flurbereinigungsverfahren, die Anlieger Flächen eingebracht und dafür andere Flächen erhalten hätten. Falls das nicht möglich gewesen sei, hätten sie einen finanziellen Ausgleich erhalten.

 

Herr Wiesmann betont, dass die Anlieger ihre Grundstücke damals eingebracht hätten, weil eine bestimmte Nutzung vorgesehen war. Dafür hätten sie eine Entschädigung bekommen. Die Anlieger wollten heute die Grundstücke auch nicht umsonst wieder bekommen.

 

Frau Rawe macht deutlich, dass sie nicht dafür sei, alle Grundstücke grundsätzlich an die Anwohner zu veräußern. Zunächst sollten die Verfahren Hamern und Gerleve wie besprochen weitergeführt werden und die Resonanz abgewartet werden.

 

Herr Schulze Brock stellt eine damalige Entschädigung der Anlieger in Frage. Er kenne Anwohner, die das anders sähen. Es solle ein Konto mit DM-Beträgen existiert haben und es wäre interessant zu erfahren, wo dieses Geld geblieben sei. Er warne davor, gegen die Interessen der Anlieger zu entscheiden und Ausgleichsmaßnahmen zu fordern.

 

Frau Greving verweist auf Dokumente, die die Zahlung von Entschädigung belegten.

 

Herr Schulze Temming bezeichnet die Diskussion über Geld heute als müßig. Wenn Flächen übrig blieben, würden diese sicherlich nicht verschenkt, sondern verkauft. Dass diese Flächen zuerst den Anliegern angeboten werden, sei doch eigentlich selbstverständlich. Er regt eine rechtliche Aufarbeitung im Hinblick auf Vorkaufsrechte für die Anlieger an.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass ein Vorkaufsrecht nicht bestehe. Die Ratsmitglieder hätten als Vertreter der Stadt und auch als Vertreter der Interessentengemeinschaften über die Grundstücke zu entscheiden. Im Übrigen sollte bedacht werden, dass die Stadt über Jahrzehnte die Interessentengrundstücke unterhalten und sogar für diese Grundstücke Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden gezahlt habe.

 

Herr Knüwer meint, dass erst einmal die Zweckbestimmung aufgehoben und das Eigentum auf die Stadt übertragen werden sollte. Erst im zweiten Schritt sollte über eine Veräußerung der Flächen nachgedacht werden. Dabei gelte für ihn der Grundsatz, dass denjenigen, die damals ihr Grundstück hergeben mussten, dieses auch im Rahmen eines Vorkaufsrechtes zuerst angeboten werde.

 

Herr Schulze Temming weist noch einmal auf die Möglichkeit der Gewährung eines Vorkaufsrechtes hin. Es sei doch nicht sinnvoll, mitten in einem Schlag eine Hecke zu pflanzen.

 

Herr Flüchter entgegnet, dass hier kein Horrorszenario aufgebaut werden sollte. Es sollte lediglich die Option geben, Hecken anzupflanzen, wenn sich die Situation ergebe.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass die Meinungen doch nicht so weit auseinander gingen und fasst zusammen, dass allgemein die Auffassung bestehe, die Verfahren zur Aufhebung der Zweckbestimmungen und Übertragung des Eigentums auf die Stadt durchzuführen.