Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die der Tischvorlage beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Osthellen-Lutum vom 23.02.1915 für die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 43, Flurstücke 4, 7 und 9 und über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Beteiligtengesamtheit von Osthellen für die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 43, Flurstücke 4, 7 und 9 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ wird beschlossen.

2.    Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen.

3.    Die Satzung ist nach Vorliegen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde und der Landwirtschaftskammer ortsüblich bekannt zu machen.

 


Frau Greving erläutert, dass leider erst nach dem Versenden der Einladung zu der heutigen Sitzung festgestellt wurde, dass bereits 1994 eine Satzung über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Osthellen-Lutum erlassen wurde. Allerdings seien anschließend die Flurstücke nicht übertragen worden. Deshalb müsse die alte Satzung geändert werden. Aus diesem Grund werde heute als Tischvorlage (Anlage 1) eine geänderte Satzung vorgelegt, in der die Änderungen unterstrichen dargestellt seien.

 

Nach kurzer Erörterung, in der Herr Schulze Brock auf eine Beteiligung der Anlieger drängt, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig