Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller das Konzept eines Mehrgenerationenhauses weiter aufzuarbeiten. Dabei ist jedoch das Maß der baulichen Nutzung, wie im Sachverhalt beschrieben, beizubehalten. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten eine gesamte Überarbeitung des Bebauungsplanes vorzubereiten.


Herr Becks erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Walbaum lobt die gute Sitzungsvorlage der Verwaltung, allerdings vermisse er immer noch das Konzept für das geplante Mehrgenerationenhaus. Solange er nicht wisse, was der Bauherr dort verwirklichen möchte, könne er auch nicht abstimmen. Schließlich wolle der Bauherr mit der Begründung, dass er ein Mehrgenerationenhaus errichten wolle, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen.

 

Frau Besecke erläutert, dass deshalb der Beschlussvorschlag so formuliert sei, dass die Verwaltung mit dem Antragsteller zunächst dieses Konzept erarbeitet. Auf der anderen Seite müsse man sehen, wie das Konzept mit Inhalt gefüllt werde, dabei dürfe die Messlatte nicht zu hoch liegen, aber auch nicht zu niedriger liegen, sonst würde jeder ein Mehrgenerationenhaus bauen wollen.

 

Herr Brockamp möchte, dass der Begriff „Mehrgenerationenhaus“ komplett gestrichen wird. Nach seiner Meinung werde dieser Begriff nur verwandt, um das Vorhaben „schmackhaft“ zu machen. Im Prinzip gehe es hier um ein Wohnhaus, auch wenn z. B.  ein Aufenthaltsraum geschaffen würde. Er wolle nicht, dass Ausnahmen zugelassen werden, nur weil das Vorhaben als Mehrgenerationenhaus bezeichnet werde.

 

Man müsse aufpassen, dass hier kein Mehrfamilienhaus als Präzedenzfall entstehe, so Frau Besecke. 

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, wie denn sichergestellt werden könnte, dass bestimmte Vorgaben für ein Mehrgenerationenhaus, wie z. B. ein Versammlungsraum  auch dauerhaft eingehalten werden.

 

Frau Besecke führt aus, dass man praktisch nicht dafür sorgen könne, dass die Räume dauerhaft zweckentsprechend genutzt werden. Verwaltungsseitig werde dieses Risiko auch gesehen.

 

Herr Flüchter hält es für sinnvoll, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und weitere Gespräche mit dem Antragsteller zu führen. Er wolle nicht davon abgehen, von einem Mehrgenerationenhaus zu sprechen. Dieses müsse mit einem Konzept hinterlegt und entsprechende Festsetzungen in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

Des Weiteren sei es ihm nicht möglich zu beurteilen, welche Konsequenzen die vorgeschlagene Überarbeitung des Bebauungsplanes habe. Die Grünen hätten in einem Antrag zwar die Überarbeitung älterer Bebauungspläne gefordert. Gleichwohl wollten sie aber auch den Gebietscharakter erhalten. Dennoch müsse man in die Zukunft schauen. Er schlage vor, noch nicht den Auftrag zur Überarbeitung des Bebauungsplanes zu erteilen, sondern es sollte zuerst ein Konzept mit dem Für und Wider evtl. Änderungen erstellt werden.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass immer zunächst ein Konzept vorgestellt werde.

 

Herr Spengler berichtet, dass er sich in Oldenburg ein Mehrgenerationenhaus angesehen habe. Das Bauvolumen sei nicht größer gewesen als bei den angrenzenden Häusern auch. Von einem Mehrgenerationenhaus sollte man nicht abgehen und mit dem Bauherrn dafür sorgen, dass es in der richtigen Größe gebaut wird.

 

Herr Knüwer möchte sich von dem Begriff „Mehrgenerationenhaus“ nicht trennen und fragt nach, inwiefern Festlegungen in einem städtebaulichen Vertrag getroffen werden können.  

 

Frau Besecke teilt mit, dass sich die Verwaltung zunächst mit der möglichen rechtlichen Umsetzung beschäftigen müsse.

 

Herr Walbaum hält es für ein falsches Signal, den Begriff „Mehrgenerationenhaus“ zu streichen, da der Bauherr noch nicht die Möglichkeit gehabt habe, das Vorhaben mit Leben zu füllen. Außerdem sei es ihm wichtig, dass Mehrgenerationenhäuser nicht irgendwo entstehen, sondern in bestehende Wohngebiete integriert werden und hierfür auch ggf. kleinere Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugelassen werden.

 

Herr Dr. Sommer merkt an, dass ein Mehrgenerationenhaus als positive Entwicklung dargestellt werden könne. Wenn der Begriff gestrichen würde, könnte das als Misstrauen von Seiten der Politiker ausgelegt werden.

 

Herr Schulze Temming schließt aus den Wortbeiträgen, dass von allen eine Definition des Begriffs „Mehrgenerationenhaus“ gewünscht werde und deshalb dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden sollte.

 

Herr Brockamp stellt klar, dass er nicht Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulassen möchte, nur weil das Vorhaben als Mehrgenerationenhaus bezeichnet werde. Es gehe hier um ein Mehrfamilienhaus.


Stimmabgabe: einstimmig