Frau Greving erläutert, dass dieser Tagesordnungspunkt den folgenden drei Tagesordnungspunkten als Information vorangestellt sei. Die Verwaltung wünsche sich heute ein Meinungsbild, wie bzgl. der Aufhebung der Zweckbestimmungen der Interessentenvermögen weiter vorgegangen werden soll. Denkbar wäre die Aufhebung für einzelne Grundstücke bei Bedarf oder die komplette Aufhebung der Zweckbestimmung für alle Grundstücke der Interessentenvermögen.

 

Frau Dirks ergänzt, dass kein Beschluss erforderlich sei und der Bezirksausschuss in seiner Vorberatung zu dem Schluss gelangt sei, die Verfahren zur Aufhebung der Zweckbestimmungen und Übertragung des Eigentums auf die Stadt durchzuführen. Dabei habe es in der Diskussion unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben, was nach Auflösung der Interessentenvermögen und Übertragung auf die Stadt mit den Grundstücken passieren soll. Auf der einen Seite sei ein Vorkaufsrecht für die Anwohner und auf der anderen Seite über die Aufwertung von Flächen für den Naturschutz diskutiert worden. Sie habe der Diskussion entnommen, dass man auf jeden Fall im Gespräch mit den Betroffenen bleiben soll, aber die Verfahren insgesamt durchgeführt werden sollen.

 

Frau Mollenhauer fügt an, dass im Bezirksausschuss auch Wert darauf gelegt wurde, dass die Verkaufserlöse für die Unterhaltung der Wirtschaftswege verwandt werden sollen und die Anlieger als erstes informiert werden.

 

Frau Rawe erklärt, dass sie sich nicht verwehre, wenn die Anlieger zum Zuge kommen. Wichtig sei es ihr aber auch, die Interessen der Stadt zu wahren und dort wo es möglich ist, Ausgleichsflächen zu schaffen oder eine Aufwertung der Landschaft vorzunehmen. Das müsse abgewogen werden. Dabei sei wichtig festzustellen, dass die Grundstückseigentümer damals entschädigt worden seien also die Stadt keinerlei Verpflichtungen habe.

 

Herr Geuking erkundigt sich, ob ein rechtlicher Anspruch bestehe, dass die Flächen privat erworben werden können.

 

Herr Dittrich hält eine Übertragung der Flurstücke auf die Stadt für richtig. Wie Frau Rawe sei auch er der Meinung, dass man hinterher bei der Verwendung der Flächen genau hinsehen müsse.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass in die Satzung eine Formulierung aufgenommen werden könne, dass die Interessen der Anlieger bei der weiteren Nutzung der Flurstücke berücksichtigt werden sollen und die Wegeflächen auch weiterhin als öffentliche Verkehrsflächen zu erhalten sind.

Frau Dirks fügt an, dass der genaue Wortlaut der Satzung noch vorgestellt werde.

 

Herr Geuking fragt kritisch nach, ob es zutreffe, dass den Höfen Thier und Wiesmann ein materieller oder immaterieller Vorteil entstehe. Wenn den Anliegern die Möglichkeit gegeben werde, Grundstücke zu erwerben, hätten sie doch einen Vorteil. In diesen beiden Fällen könnten weitere Mastställe gebaut werden.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass es hier ganz allgemein um die Aufhebung der Zweckbestimmung der Interessentenvermögen gehe und sich dabei keine direkten Vor- oder Nachteile für einzelne Personen ergeben. Wenn es später um die Verwendung und ggf. den Verkauf einzelner Parzellen gehe, dann würden diese Grundstücksangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten sein.

 

Herr Geuking stellt fest, dass es nicht im Interesse der Allgemeinheit liege, dass größeren landwirtschaftlichen Betrieben Grundstücke zugeschanzt werden, um damit Stallbauten zu ermöglichen. Er habe arge Bedenken. Die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. und 3. ermöglichten erheblichen Spielraum auf den Höfen Thier und Wiesmann für diese Stallbauten und unter diesem Tagesordnungspunkt 1. werde der Grundsatz hierfür festgelegt. Abschließend zitiert er aus Wikipedia den Begriff „Korruption“.

 

Frau Dirks weist die Vorwürfe des Herrn Geuking strikt zurück und betont, dass unter diesem Tagesordnungspunkt nichts beschlossen werde.

 

Auch Frau Rawe unterstreicht, dass es unter diesem Tagesordnungspunkt darum gehe, ob das Interessenteneigentum auf die Stadt übergehen soll und nicht um eine Weiterveräußerung der Grundstücke. Sie verstehe nicht, warum hier etwas vermischt werde, was nicht zusammen gehöre.

 

Herr Maas führt an, dass es hier um einen Grundsatz gehe. Aus diesem Grundsatz Korruption abzuleiten, halte er für abenteuerlich. Wenn ein Grundstück verkauft werden soll  und dies möglicherweise der Errichtung eines Maststalles diene, dann entscheide der Rat zu dem Zeitpunkt, ob er das wolle oder nicht.

 

Herr Dittrich führt aus, dass es hier um die Aufhebung der Zweckbestimmung und Übertragung auf die Stadt gehe. Er lege aber Wert darauf, dass das weitere Prozedere in den zuständigen Gremien beraten wird. Erst dann werde entschieden, was mit den Grundstücken passiere. Eine Aufhebung sei im Sinne aller.

 

Herr Schlieker schlägt vor, in die Satzungen einzufügen, dass grundsätzlich zu prüfen ist, ob eine ökologische Aufwertung der Grundstücke Sinn macht.