Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die der Sitzungsvorlage beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung  der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve für das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 34, Flurstück 28 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ wird beschlossen.

 

2.    Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen.

 

3.    Die Satzung ist nach Vorliegen der Zustimmung ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Geuking wiederholt seinen bereits zum vorherigen Tagesordnungspunkt vorgebrachten Einwand, dass dem Hof Wiesmann die Möglichkeit eröffnet werde, seinen Maststall zu erweitern.

 

Frau Dirks weist Herrn Geuking mit Nachdruck darauf hin, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handele und er den Datenschutz beachten solle.

 

Herr Geuking weist darauf hin, dass im Internet jeder recherchieren könne, wem ein Grundstück gehöre. Er sei entsetzt, wie hier mit Bürgerrechten umgegangen werde. Es sei ein Skandal, wenn Großlandwirte bevorteilt werden sollen.

 

Frau Rawe hält Herr Geuking entgegen, dass es um die grundsätzliche Aufhebung von Zweckbestimmungen für alle Interessentenvermögen gehe. Auch wenn jetzt einige Grundstücke vorgezogen würden, bedeute das noch lange nicht, dass dort ein Stall gebaut werde. Ein Stall müsse beantragt werden und dann sei hierüber zu entscheiden. Man könne doch nicht grundsätzlich alle Zweckbestimmungen der Interessentengrundstücke aufheben wollen und dann einzelne Grundstücke hiervon ausnehmen.

 

Herr Becks moniert, dass der der Sitzungsvorlage beigefügte Übersichtsplan nicht aktuell ist. Wenn auf der Karte alle aktuellen Gebäude eingezeichnet gewesen wären, hätte man vielleicht schon vorher anders diskutiert. Jetzt würden die Voraussetzungen für eine Übertragung eines Grundstücks auf die Stadt geschaffen. Wenn das Grundstück später weiter verkauft werde, seien alle gefragt.


Stimmabgabe: einstimmig