Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.


Herr Knüwer führt an, dass die Gemeinde Rosendahl angrenzend an den in Billerbeck geplanten Windpark „Risauer Berg“ die Ausweisung eines Windfeldes „Höpinger Berg“ plane und durch die Ausweisung der Konzentrationsfläche auf Rosendahler Gebiet eine Vorbelastung entstehen würde. In dem landschaftsökologischen Fachbeitrag sei diese Fläche als Restriktionszone 2 ausgewiesen, also für Windenergie nicht geeignet. Das sollte die Stadt Billerbeck in einer Stellungnahme gegenüber Rosendahl deutlich machen, auch wenn dies rechtlich gesehen keine Auswirkungen habe.

 

Frau Mollenhauer sieht das ähnlich. Wenn auf angrenzendem Rosendahler Gebiet ein Windfeld entstünde, sei eine Vorbelastung gegeben. Das könnte zur Folge haben, dass auf Billerbecker Gebiet ein Windpark „angedockt“ werde. Bei noch nicht vorbelasteten Bereichen wollte man sich aber in Zurückhaltung üben.

 

Frau Rawe weist darauf hin, dass es sich um Landschaftsschutzgebiet handele und die Untere Landschaftsbehörde gefragt sei.

 

Frau Besecke rät dazu, zu dieser Fragestellung die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Änderung des Flächennutzungsplanes Rosendahl abzuwarten. Dann wisse man, ob im Landschaftsschutzgebiet eine Ausnahme vom Bauverbot zugelassen wird.

 

Herr Knüwer wirft die Frage auf, ob man nicht jetzt schon an die Bezirksregierung herantreten sollte, um einer evtl. Vorbelastung auf Rosendahler Gebiet vorzubeugen und zu erreichen, dass die Planungen evtl. gestoppt werden.

 

Frau Besecke führt aus, dass die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Planungen anderer Kommunen begrenzt seien.

 

Frau Mollenhauer meint ebenfalls, dass deutlich darauf hingewiesen werden sollte, dass eine vorbelastende Zone geschaffen werde, die möglicherweise Begehrlichkeiten wecke.

 

Herr Wiesmann gibt zu bedenken, dass noch nicht beschlossen wurde, die Fläche „Risauer Berg“ freizuhalten.

 

Herr Schulze Temming ist der Meinung, dass man sich jetzt auch noch nicht festlegen sollte und das Votum der Anwohner abwarten sollte.

 

Frau Besecke erläutert, dass die Argumentation eine andere sei, wenn im Bereich „Höpinger Berg“ ein Windfeld ausgewiesen würde. Es liege aber in der Entscheidung des Rates, inwieweit heute schon eine Richtung vorgegeben werden soll.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob die Stadt Billerbeck nicht in einem Brief an die Untere Landschaftsbehörde auf ihre Bedenken bzgl. des bestehenden Landschaftsschutzgebietes hinweisen und darum bitten könnte, dies in deren Stellungnahme zu berücksichtigen.

 

Das könne man sicherlich tun, so Frau Besecke. Damit werde aber bereits vorgegeben, dass der Bereich freigehalten werden soll.

 

Herr Knüwer beantragt, den Beschlussvorschlag zu ergänzen und sowohl der Unteren Landschaftsbehörde als auch der Gemeinde Rosendahl die Bedenken der Stadt Billerbeck mitzuteilen.

 

Auf Antrag von Frau Schulze Wierling wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen.

 

Herr Schulze Temming erklärt anschließend, dass sich die CDU-Fraktion noch nicht festlegen und die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens Rosendahl abwarten wolle.

 

Herr Wiesmann lässt über den Antrag des Herrn Knüwer abstimmen, dass die Verwaltung in einer Stellungnahme darauf hinweisen soll,  dass das Windgebiet auf Rosendahler Gebiet eine Vorbelastung für den Billerbecker Bereich hervorrufe und das nicht gewünscht wird.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen