Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die in der Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ sowie die „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve“ werden beschlossen.

 

2.    Die Zustimmungen der Aufsichtsbehörde sind einzuholen.

 

3.    Die Satzungen sind nach Vorliegen der Zustimmungen ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Faltmann führt an, dass die Interessentengemeinschaften seit mehr als 100 Jahren bestünden und es bisher keine Probleme damit gegeben habe. Es sei immer möglich gewesen, das eine oder andere Grundstück heraus zu nehmen. Jetzt solle in einem Federstrich die Übertragung des Interessentenvermögens auf die Stadt beschlossen werden. Wenn man von einem Wert von 1,-- €/qm ausginge, dann ergäbe sich bei rd. 65 ha eine Summe von 650.000,-- €, die eigentlich in die Unterhaltung der Interessentenwege fließen müsste.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass in verschiedenen Sitzungen bereits dargelegt wurde, warum die Zweckbestimmungen aufgehoben und das Eigentum auf die Stadt Billerbeck übertragen werden soll. Im Übrigen unterhalte die Stadt die Interessentenwege bereits seit vielen Jahren mit städt. Mitteln, auch wenn es sich rein rechtlich noch um Interessentenvermögen handele.

 

Frau Greving verweist auf den § 3 der Satzung, in dem festgelegt sei, dass Verkaufserlöse für die Wegeunterhaltung im Außenbereich zu verwenden seien. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass bei den vorliegenden Interessentengemeinschaften ca. 80% der Flächen Infrastrukturvermögen seien, die nicht veräußerbar seien, so dass die von Herrn Faltmann bezifferten Erlöse nicht erzielt würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Brock, ob die Gespräche mit Interessenten einvernehmlich gewesen seien oder es unterschiedliche Meinungen gegeben habe, berichtet Frau Greving, dass es einen großen Informationsbedarf gegeben habe, es aber nur 13 allgemein gefasste schriftliche Einwendungen gegeben habe. Nach einem Informationsschreiben habe es keine Rückmeldungen mehr gegeben.

 

Herr Schulze Temming hält es für wichtig, dass bei den entbehrlichen Flächen Rücksicht auf die angrenzenden Anlieger genommen wird.

 

Wenn Interessenten vorhanden seien, so Herr Schulze Brock, dann sollten die Flächen auch zeitnah veräußert werden.

 

Frau Rawe wirft ein, dass bei einem Verkauf nicht außer Acht gelassen werden dürfe, dass manche Flächen ökologisch aufgewertet und als Ausgleichsfläche dienen können.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung