Herr Dittrich verliest folgende schriftlich formulierte Anfrage:

 

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Billerbeck ist entsetzt über die Art und den Umfang der im Vormonat auf dem Stadtgebiet durchgeführten Baumfällaktionen, die in Teilbereichen durchaus den Namen „Kahlschlag“ verdient.

Es ist richtig, dass der Umwelt- und Denkmalausschuss in der Sitzung vom 27.11.2012 über das Fällen einzelner, kranker Bäume informiert wurde. Eine derartige Aktion kann damit jedoch in keiner Weise gerechtfertigt werden. Wir kritisieren – ebenso wie große Teile der Bevölkerung - die Dimension und haben erhebliche Zweifel an der Fällnotwendigkeit zahlreicher Bäume. Winfried Rusch, einer der anerkannten Naturschützer in der Stadt hat sich die Mühe gemacht, die entsprechenden Bereiche abzulaufen und kommt auf ca. 50 gefällte Bäume, bei denen er diese Zweifel hat. Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang auch die Vergabe der entsprechenden Arbeiten. Hier wurden nach vorliegenden Informationen nicht Fachfirmen, sondern Landwirte beauftragt, die mit dem Holz teilentlohnt wurden. Dass dann eher ein Baum mehr als einer weniger gefällt wird, liegt nahe. Festzustellen ist ferner, dass bei der Gesamtaktion vorliegende Beschlüsse, die z. B. ein abschnittweises Ausdünnen von Wallanlagen vorsehen, ignoriert wurden.

Unsere Frage:

Sieht sich die Verwaltung in der Lage, zukünftig unter Berücksichtigung der nachfolgenden Forderungen zu verfahren?

·         Das Fällen bzw. Ausdünnen von Bäumen bzw. Strauch- und Heckenbereichen erfolgt zukünftig gemäß den Empfehlungen der Naturschutzverbände

·         Anerkannte Fachleute bzw. Gutachter werden vor Fällaktionen hinzugezogen

·         Die Maßnahmen werden ausschließlich durch Fachfirmen mit entsprechend geeignetem Gerät durchgeführt

·         Es wird für Ersatz- bzw. Ausgleichsbepflanzung gesorgt

·         Der Fachausschuss wird entsprechend eingebunden, bestehende Beschlüsse werden beachtet.

 

Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die Berücksichtigung der o. g. Aspekte im Sinne der Bevölkerung, der Billerbecker Gäste und der Belange des Naturschutzes absolut notwendig und sinnvoll ist für einen staatlich anerkannten Erholungsort.“

 

 

Herr Mollenhauer antwortet, dass er das nicht zusagen könne, weil er die Vorgaben nicht kenne. Vor den Rückschnittmaßnahmen habe er sich mit dem Baumkontrolleur der Stadt und dem zuständigen Mitarbeiter vor Ort die zu fällenden Bäume angesehen. Dabei sei auch die untere Landschaftsbehörde eingebunden worden. Danach seien die Maßnahmen im zuständigen Ausschuss vorgestellt und erläutert worden. Aus Sicht der Verwaltung seien die Maßnahmen absolut notwendig gewesen. Auch bitte er um Verständnis, dass die Bepflanzung auf Wallanlagen nicht sukzessive auf den Stock gesetzt werden könne. Außerdem kosteten die Rückschnitte viel Geld, das sicherlich nicht unnötig ausgegeben werde. Wenn jetzt vorgeschlagen werde, Sachverständige hinzuzuziehen, hätte man sich die Ausbildung des städt. Baumkontrolleurs sparen können.

 

Herr Schlieker bittet darum, die durchgeführten Maßnahmen noch einmal im Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten zu thematisieren.

 

 

Herr Tauber führt an, dass lt. Bundesnaturschutzgesetz nur bis zum 1. März Rückschnitte erfolgen dürften, um den Nist- und Brutschutz zu gewährleisten und fragt kritisch nach, warum entgegen dieser Gesetzeslage jetzt noch gearbeitet werde.

 

Herr Mollenhauer berichtet, dass aufgrund eines Maschinendefektes nicht alle Arbeiten bis Ende Februar erledigt werden konnten. Aus Sicht des Naturschutzes dürfte dies allerdings kein Problem sein, da noch Winter herrsche.

 

Herr Tauber wirft ein, dass dann eine Genehmigung hätte eingeholt werden müssen.

 

Abschließend sagt Frau Dirks zu, das Thema für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vorzusehen und dann auf die aufgeworfenen Fragen einzugehen.