Frau Besecke erläutert zunächst, dass es um die Abstimmung der Planung der Gemeinden untereinander gehe. Wenn seitens der Stadt Billerbeck Bedenken erhoben würden, würde der Rat der Gemeinde Rosendahl im Rahmen der Abwägung hierüber entscheiden. Der allgemeine Wunsch nach Erhalt des freien Landschaftsbildes sei kein ausreichender Belang. Wenn auf Rosendahler Gebiet im Landschaftsschutzgebiet eine Konzentrationsfläche ausgewiesen würde, dann wäre hierdurch eine Vorbelastung für ein Windfeld auf Billerbecker Seite gegeben. Vergleichen könne man das mit dem Bereich Osthellermark. Dort handele es sich auch um ein Landschaftsschutzgebiet und es war eine Vorbelastung auf Nottulner Gebiet gegeben.

 

Herr Knüwer weist darauf hin, dass dieser Vergleich nicht richtig sei. Zwar handele es sich auch um Landschaftsschutzgebiet, hinzu komme aber, dass der Bereich am Risauer Berg im landschaftsökologischen Fachbeitrag als Restriktionszone 2 ausgewiesen sei. Wenn auf Rosendahler Gebiet Windräder gebaut werden, dann rufe das eine Vorbelastung für die angrenzende Fläche auf Billerbecker Gebiet hervor. Es stelle sich doch die Frage, ob diese Vorbelastung hingenommen werden soll. Es handele sich um eine der wenigen freien Flächen in diesem Raum. Bei den vorhandenen umliegenden Windrädern könne man heute schon nicht mehr unterscheiden, ob es sich um ein oder mehrere Windfelder handele. Er beantrage, dass die Stadt Billerbeck in einer Stellungnahme an die Gemeinde Rosendahl Bedenken gegen die Ausweisung erhebt.

 

Herr Brockamp stellt fest, dass ein vorbelastetes Gebiet ja nicht automatisch bedeute, dass auf angrenzendem Billerbecker Gebiet ebenfalls Windräder entstehen. Er fragt nach, ob es denn sein könne, dass, wenn eine positive Stellungnahme abgeben würde, aufgrund dieser positiven Entscheidung man später auch für ein Windfeld Risauer Berg stimmen müsste, weil der Bereich vorbelastet sei.

 

Ein Automatismus ergebe sich dadurch nicht, so Frau Besecke. Die Stadt Billerbeck müsse sich ggf. Gedanken machen, ob sie diesen Bereich aufgrund der Vorbelastung aus landschaftsästhetischer Sicht neu bewerten müsse. Das könnte zu verschiedenen Ergebnissen führen. Wichtig sei aber die Einstellung der Unteren Landschaftsbehörde. Im Übrigen sehe sie keine Möglichkeit, einen rechtssicheren Einwand gegen die Ausweisung eines Windfeldes auf Rosendahler Gebiet mit der Begründung der sich ergebenden Vorbelastung für Billerbeck einzulegen.

 

Herr Flüchter unterstreicht, dass er prinzipiell für Windkraft sei, allerdings nicht an jedem Ort. Er sehe die Vorbelastung ähnlich kritisch wie Herr Knüwer. Hier werde durch Dritte die Flächennutzungsplanänderung der Stadt Billerbeck beeinflusst. Kritisch sehe er außerdem die Errichtung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet. Er beantrage, der Unteren Landschaftsbehörde und der Gemeinde Rosendahl die Bedenken der Stadt Billerbeck mitzuteilen.

 

Herr Becks fragt kritisch nach, warum heute keine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vorliege.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass nicht die Stadt Billerbeck, sondern die Gemeinde Rosendahl die planende Kommune sei. Die Gemeinde Rosendahl werde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde erhalten. Über das Ratsinformationssystem werde diese mit der Einladung zur Sitzung in Rosendahl öffentlich gemacht.

 

Herr Becks stellt fest, dass er die Meinung der Unteren Landschaftsbehörde für seine Entscheidung benötige und diese wichtige Information heute nicht auf dem Tisch liege.

 

Herr Schulze Temming erklärt, dass man nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun sollte und die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde abgewartet werden müsse. Der Billerbecker Rat müsse Herr des Verfahrens bleiben. Bisher gebe es keine Vorbelastung. Außerdem sei der Bereich als Restriktionszone 2 ausgewiesen. Bedenken gegen die Planung sollten aber nicht erhoben werden, zumal es offensichtlich auch keine Belange gebe, die angeführt werden können.

 

Herr Flüchter stellt die Überlegung an, dass die Stadt Billerbeck auch noch im Offenlegungsverfahren intervenieren könnte.

 

Herr Knüwer wiederholt, dass die Stadt Billerbeck eine Stellungnahme abgeben sollte, auch wenn diese keine rechtlichen Auswirkungen hätte.

 

Herr Groll hält es ebenfalls für möglich, in einem späteren Verfahren Einwände geltend zu machen, Es sei doch begründbar, warum sich die Stadt Billerbeck erst zurückhalte und erst nach der Bürgerbefragung Bedenken geltend mache. Wenn jetzt bereits signalisiert werde, dass der Bereich freigehalten werden solle, werde ja bereits ein Zeichen gesetzt.

 

Frau Besecke merkt an, dass der Gemeinde Rosendahl auch mitgeteilt werden könne, dass man noch Zeit benötige.

 

Schließlich stellt Herr Dübbelde den Antrag des Herrn Knüwer zur Abstimmung, in einer Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass das Windfeld in Rosendahl eine Vorbelastung hervorrufe und dies seitens der Stadt Billerbeck nicht gewünscht werde. Herr Knüwer ergänzt, dass außerdem darauf hingewiesen werden soll, dass es sich um Landschaftsschutzgebiet handele und der Bereich im landschaftsökologischen Fachbeitrag als Restriktionszone 2 ausgewiesen sei.

 

Der Antrag wird mit 3 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dann stellt der Vorsitzende den Antrag des Herrn Flüchter zur Abstimmung, der Unteren Landschaftsbehörde die Bedenken der Stadt Billerbeck mitzuteilen.

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen angenommen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl auf Antwort warte und ihr mitgeteilt werden könnte, dass die Stadt Billerbeck die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde abwarten wolle, da diese Auswirkungen auf die eigenen Planungen haben könnte.

 

Herr Flüchter regt an, das Schreiben an die Untere Landschaftsbehörde in Kopie der Gemeinde Rosendahl zukommen zu lassen.

 

Daraufhin stellt Herr Dübbelde fest, dass man dem Antrag des Herrn Flüchter gar nicht folgen müsse. Wenn die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vorliege, erübrige sich der Antrag.

 

Frau Besecke schlägt vor, das Schreiben an die Gemeinde Rosendahl parallel zur Unteren Landschaftsbehörde zu schicken.

 

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.