Herr Brockamp führt an, dass ursprünglich an der L 577 im Bereich Gantweger Bach ein Regenrückhaltebecken geplant war. Da dieses dort nicht mehr verwirklicht werde, könnte dort doch Bauland ausgewiesen werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass  eine Erschließung über die Landstraße oder über das Nachbargrundstück nicht möglich sei. Wenn der Bereich damals überplant worden wäre, hätte außerdem für einen relativ kleinen Bereich eine teure Lärmschutzmaßnahme verwirklicht werden müssen.

 

Aufgrund weiterer Nachfragen von Herrn Brockamp bietet Frau Besecke ein klärendes Gespräch in der Verwaltung an.