Herr Gerding erinnert an seine Anfrage, ob bei der Errichtung des Zaunes eine Gefahrenanalyse durchgeführt wurde.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass er die Anfrage an den Abwasserbetrieb weitergeleitet und Herr Hein mitgeteilt hatte, dass es sich um einen Schutzzaun für den Bewuchs handele und der Zaun nicht für die Verkehrssicherheit erforderlich sei. Seines Wissens sei damals auch der Versicherungsverband beteiligt worden.

 

Entweder müsse dort ein Zaun stehen oder nicht, so Herr Gerding. Es wäre doch einfach, den Zaun zwischen zwei Pfosten wieder herzurichten. Zurzeit biete der defekte Zaun keinen schönen Anblick.