Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die der Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss am 18.04.2013 beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ sowie die „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ werden beschlossen.
Dabei ist jeweils im § 3 der Satzungen der zweite Satz wie folgt zu ändern: „Des Weiteren sollen bei der zukünftigen Nutzung die Interessen der Landwirtschaft, vor allem der angrenzenden Anlieger, berücksichtigt werden. Außerdem ist im letzten Satz des § 3 das Wort „Verkaufserlöse“ durch „Erträge“ zu ersetzen.

 

2.    Die Zustimmungen der Aufsichtsbehörde sind einzuholen.

 

3.    Die Satzungen sind nach Vorliegen der Zustimmungen ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Dittrich hält die Formulierung im § 3 der Satzung: „Des Weiteren sind bei der zukünftigen Nutzung die Interessen der Landwirtschaft, vor allem der angrenzenden Anlieger, zu berücksichtigen“ für zu verbindlich. Damit setze sich der Rat unnötig unter Druck. Um mehr Spielraum zu haben, sollte das Wort „sind“ durch „sollen“ ersetzt werden.

 

Nach kurzer Erörterung besteht Einvernehmen, das Wort „sind“ durch „sollen“ zu ersetzen.

 

Herr Dittrich führt weiter an, dass er sich auch bei der Verwendung der Verkaufserlöse nicht binden wolle (§ 3 letzter Satz). In der Satzung sollte nicht festgeschrieben werden, dass die Verkaufserlöse zwingend für die Wegeunterhaltung im Außenbereich zu verwenden seien. Heute sei noch nicht absehbar, wie die finanzielle Zukunft der Stadt aussehe.

 

Frau Dirks merkt an, dass der allgemeine Haushalt entlastet würde, wenn die Verkaufserlöse für die Wegeunterhaltung verwandt würden.

 

Frau Rawe wirft ein, dass es den Mitgliedern des Bezirksausschusses wichtig gewesen sei, die Erlöse für die Wirtschaftswegeunterhaltung im Außenbereich zu verwenden. In der Vergangenheit habe es immer wieder Diskussionen über die Finanzierung der Wegeunterhaltung im Außenbereich gegeben. Außerdem handele es sich tlw. um Schulbusstrecken. Sie würde nicht zustimmen, wenn diese Vorgabe gestrichen würde.

 

Herr Kleideiter schließt sich der Auffassung des Bezirksausschusses an.

 

Frau Mollenhauer verweist auf den Hinweis der Bürgermeisterin, dass der allgemeine Haushalt entlastet würde.

 

Herr Dittrich weist darauf hin, dass der Bezirksausschuss nur eine vorberatende Funktion habe und der HFA anders entscheiden könne.

 

Herr Kortmann weist darauf hin, dass der Begriff „Verkaufserlöse“ nicht richtig sei, da es sich um „Erträge“ handele.

Das wird von Herrn Melzner bestätigt.

 

Bevor man irgendwelche Zugeständnisse mache, sollte die Diskussion über die Finanzierung der Wirtschaftswegeunterhaltung im Außenbereich abgeschlossen sein, so Herr Tauber.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass man mit der jetzigen Formulierung auch den Rückhalt in der Bevölkerung und insbesondere bei den Interessenten habe. Von daher appelliere sie, diese gemeinsame Linie nicht zu verlassen und die Formulierung beizubehalten.

 

Herr Tauber entgegnet, dass es hier nicht um die Gesamtdiskussion, sondern um eine vorherige Zweckbindung der Einnahmen gehe.

 

Herr Dittrich schlägt als Kompromiss folgende Formulierung vor: „Sofern Verkaufserlöse erzielt werden, sollten diese vorrangig für die Wegeunterhaltung im Außenbereich verwandt werden.“

 

Frau Rawe macht noch einmal deutlich, dass die vom Bezirksausschuss vorgeschlagene Formulierung beibehalten werden sollte.

 

Herr Brockamp stellt den Antrag auf Abstimmung.

Dieser Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen angenommen.

 

Der HFA fasst folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen