Frau Dirks teilt zum Hinweis von Herrn Dübbelde mit, dass verantwortlich für die Festlegung der Standorte die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld sei. Nach deren Auskunft würden die Ortstafeln dort aufgestellt, wo mindestens einseitig eine zusammenhängende Bebauung beginne.

Konkret auf das Baugebiet „Gantweger Bach“ würde lt. Straßenverkehrsbehörde eine Versetzung der Ortstafel positiv beschieden werden. Die Verkehrssicherungspflicht inklusive der Winterdienst des Straßenteilstückes würde dann der Stadt Billerbeck obliegen. Auf der L 581 – vor dem Baugebiet – ist die max. Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert worden und es gebe einen sicheren abgetrennten Fuß- und Radweg, so dass sich bei einer Versetzung der Ortstafeln nichts für die Anlieger ändere.

Im Bereich der K 30 (Umgehungsstraße) stehe die Ortstafel da, wo die Bebauung linksseitig aufhöre. Linksseitig gebe es keine zusammenhängende Wohnbebauung und rechtsseitig erst ab dem Wohngebiet Dreitelkamp. Auch hier bestehe 50 km/h. Im Hinblick auf die Übernahme der Verkehrssicherungspflichten sollte die bestehende Regelung beibehalten werden.