Herr Dittrich erkundigt sich nach dem Sachstand zur Umsetzung des erweiterten Nichtraucherschutzgesetzes in Billerbeck.

Herr Messing berichtet, dass keine speziellen Kontrollen geplant seien. Es werde erwartet, dass die Vorgaben in den Gaststätten konsequent eingehalten werden. Bei erstmaligen Zuwiderhandlungen soll auf die Gesetzeslage hingewiesen werden und beim zweiten Mal mit Verwarnungen und ggf. Bußgeldern agiert werden.

Bei Schützenfesten sei abgesprochen worden, dass auch in den Zelten nicht geraucht werden dürfe. Darüber seien sämtliche Festwirte informiert worden. Bisher habe es keine Klagen oder Beschwerden gegeben.