Dringlichkeitsbeschluss:

Es wird beschlossen, das Bauvorhaben für den Umzug des Jugendzentrums in die neu zu schaffenden Räumlichkeiten im Untergeschoss des Realschulgebäudes trotz der verringerten Zuschüsse seitens der Sparkassenstiftung durchzuführen.

Die aufgrund der fehlenden Zuschüsse verringerten Einnahmen in Höhe von rd. 38.500,- Euro werden durch Einsparungen bei dem Produktkonto 12010.78550000 in gleicher Höhe ausgeglichen.

Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.


Herr Tauber erkundigt sich, warum in diesem Jahr nicht mit der Maßnahme Johannisstraße/Kerkeler begonnen werde. Er unterstreicht, dass die Anlieger informiert werden müssen. Sie müssten wissen, was wann auf sie zukomme.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass diverse andere Aufgaben und die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters zu der Verzögerung führten. Mit den Anliegern sei bisher noch nicht gesprochen worden. Die Maßnahme sei bisher nur im Haushaltsplan verplant, einen genauen Zeitplan für die Ausführung gebe es nicht. Der größte Teil der in diesem Jahr eingeplanten Mittel sei für Planungskosten vorgesehen.

 

Herr Dr. Meyring möchte wissen, ob sich das Verschieben der Ausbaumaßnahme Johannisstraße/Kerkeler  auf die übrigen vorgesehenen Straßenausbaumaßnahmen auswirke.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass die genauen Kosten für den Straßenausbau Johannisstraße/Kerkeler noch nicht bekannt seien, die Endplanung stehe auch noch nicht. Aber der Wegfall von 38.500,-- € führe nicht dazu, dass die Maßnahme nicht verwirklicht werden könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kleideiter teilt Herr Struffert mit, dass der Jugendhilfeausschuss des Kreises dem Umzug des Jugendzentrums wie beantragt zugestimmt habe und eine Förderung in Höhe von 25% der Gesamtkosten beschlossen habe. Nach jetzigen Berechnungen seien das rd. 50.000,-- €. Ein Bewilligungsbescheid liege allerdings noch nicht vor.

 

Herr Geuking schlägt vor, ein Haus in Billerbeck zu kaufen und als „Haus der Begegnung“ für die Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Auf dem Immobilienmarkt würden viele Häuser für rd. 150.000,-- € angeboten, so ließen sich noch gegenüber dem Umbau in der Realschule Kosten sparen und die Jugendlichen müssten nicht im Keller untergebracht werden.

 

Herr Struffert weist darauf hin, dass Konsens war, dass die Räume im Souterrain der Realschule für die Jugendlichen sehr geeignet seien. Außerdem befänden sich diese Räume bereits im Eigentum der Stadt, warum sollte dann noch etwas Neues gekauft werden.

 

Frau Mollenhauer gibt zu bedenken, dass ein Haus noch saniert und umgebaut werden müsse.

 

Herr Dittrich ist ebenfalls der Meinung, dass ein Ankauf keine Alternative sei. Es sei zwar bedauerlich, dass der Zuschuss seitens der Sparkassenstiftung geringer ausfalle, nichts desto trotz stimme er dem Konzept zu. Ihm sei ein neues Jugendzentrum wichtig. Die alten Räume ließen eigentlich keine Diskussionen mehr zu und zudem werde ein verhältnismäßig kostengünstiger Weg beschritten.

 

Herr Tauber fragt nach, wann genau mit dem Ausbau der Johannisstraße und dem Kerkeler  begonnen werden könne. Die Anlieger brauchten ein deutliches Signal.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass frühestens im Herbst diesen Jahres eine Ausschreibung erfolgen könne und  in diesem Jahr keine Baukosten mehr anfallen werden. Durch den Wegfall der 38.500,-- € werde die Straßenausbaumaßnahme nicht gefährdet. 

 

Herr Tauber führt zum Vorschlag des Herrn Geuking auf Ankauf eines Hauses aus, dass die Jugendlichen lange genug gewartet hätten. Die Gesamtkosten hielten sich im Rahmen, er stimme dem Beschlussvorschlag zu. Nicht richtig finde er allerdings, dass die Verwaltung mit Geld geplant habe, das sie selber nicht habe.

 

Herr Melzner und Herr Struffert weisen darauf hin, dass bei der Erstellung eines Haushaltsplanes nicht klar sei, ob und in welcher Höhe Förderanträge bewilligt werden. Außerdem seien bei der Beantragung öffentlicher Gelder Fristen einzuhalten. Es sei üblich, die Mittel einzuplanen, es handele sich ja um eine „Planung“.

 

Frau Mollenhauer macht deutlich, dass in drei verschiedenen Ausschüssen einstimmig beschlossen wurde, dass die Ausschreibung erfolgen könne, wenn die Fördermittel so wie beantragt genehmigt werden. Das sei nun nicht der Fall. Wenn an dem Beschluss festgehalten und in Höhe der bewilligten Fördermittel ausgeschrieben werde, dann fehlten die 38.500,-- €.

 

Herr Struffert erläutert, dass dann noch mehr Mittel fehlten. Bei geringeren Aufwendungen würde auch der Kreiszuschuss reduziert werden, Insgesamt rechne sich das erst, wenn die Baukosten um 51.000,-- € reduziert würden. Das sei aber unrealistisch.

 

Herr Brockamp wundert sich über den gesamten Verlauf. Die Bürgermeisterin habe gesagt, dass es kein Problem sei, von der Sparkassenstiftung den beantragten Zuschuss zu erhalten. Die Realität sehe anders aus. Der Beschluss sei mit dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel gefasst worden. Diese Mittel stünden nun nicht komplett zur Verfügung und jetzt werde versucht, Löcher zu stopfen. Die Verwaltung müsse sich daran gewöhnen, dass man Geld, das man nicht habe auch nicht ausgeben könne. Er sei für einen Umzug des Jugendzentrums, aber spreche sich deutlich gegen den Ablauf aus.

 

Herr Maas meint, dass die Förderung vorher in der Sparkassenstiftung abgesprochen werde. Bei einem separaten Haus befürchte er Probleme mit der Nachbarschaft. Das Grundstück an der Schulstraße werde durch den Abbruch der Pavillons eine Wertsteigerung erfahren.

 

Herr Dr. Meyring erklärt, dass er dem Projekt positiv gegenüber stehe, negativ sei aber, dass die Straßenausbaumaßnahme in die Zeit geschoben werden soll. Zur Planung gehöre auch eine vernünftige Finanzierung und wenn die Finanzierung nicht stehe, dann sei die Planung nicht richtig.

 

Frau Mollenhauer verweist noch einmal auf den eindeutigen und einstimmig gefassten Beschluss, dass ausgeschrieben werden könne, wenn die beantragten Fördermittel fließen. Jetzt sei die Förderung tlw. nicht eingetreten, deshalb tue sie sich schwer, die fehlenden Mittel woanders her zu holen. Das sei nicht die Zielvorgabe gewesen und könne so auch nicht nach außen transportiert werden.

 

Herr Brockamp schlägt vor, dem Produktkonto 12010.78550000 statt 38.500,-- nur 19.000,-- € zu entnehmen und hierauf aufzubauen.

 

Herr Struffert erläutert noch einmal, dass damit eine neue Finanzierungslücke entstehen würde, weil bei geringeren Aufwendungen auch der Kreiszuschuss reduziert würde.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag zustimme. Es werde doch immer mit Zuschüssen geplant und das sei nie bemängelt worden. Die Straßenausbaumaßnahme müsste lt. Aussage der Verwaltung sowieso geschoben werden. Es werde viel Geld in Straßen und Sanierungen investiert, jetzt sollten endlich die Jugendlichen zum Zuge kommen.

 

Für ein neues Jugendzentrum sollte Geld in die Hand genommen werden, so Frau Mollenhauer.

 

Herr Tauber spricht sich ebenfalls hierfür aus, er investiere lieber in ein zweckmäßiges Jugendzentrum als in Straßen. Die Jugendlichen hätten lange genug gewartet. Nicht gut finde er, dass die Bürgermeisterin Fensterreden gehalten und mit fremdem Geld geplant habe.  

 

Herr Dittrich stellt fest, dass man Prioritäten setzen müsse und diese sehe er ganz klar bei den Jugendlichen.

 

Herr Dr. Meyring betont, dass er ebenfalls für ein neues Jugendzentrum sei und keine Alternative sehe, als dem zuzustimmen.

 

Herr Brunn begrüßt es, dass jetzt auch von den Jugendlichen gesprochen werde. Bei aller berechtigten Kritik könne den Jugendlichen kein neuer Verzug zugemutet werden. Für die Maßnahme habe es einen breiten Konsens gegeben, sie müsse jetzt umgesetzt werden.

 

Herr Flüchter unterstreicht, dass es sich nicht um eine Luxusvariante handele und die Finanzierungslücke insofern bedauerlich sei.

 

Der HFA fasst folgenden 


Stimmabgabe: einstimmig